Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich habe seit der 20. ssw ein absolutes Beschäftigungsverbot, Mutterschutz beginnt am 20.03, Entbindungstermin ist der 01.05 (voraussichtl.). Unter normalen Umständen hätte ich meinen Urlaub 2005 (15 Tage) vor dem Mutterschutz genommen - hatte ich auch schon so eingereicht. Wie sieht das jetzt beim BV aus? Muss ich den Urlaub so nehmen wie eingereicht (geht das überhaupt?) oder am Ende des Mutterschutzes / Erziehungsurlaub? Vielen Dank Inken
Hallo, am schlausten nehmen Sie ihn zwischen Mutterschutz u Elternzeit, dann haben Sie noch ein bisschen Gehalt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ist bei mir auch so. Mein Mutterschutz begann bei mir am 21.05.2004 und ich bekam von meiner Diabetiker-Ärztin ein absolutes Beschäftigungsverbot ab 01.03.04, daher konnte ich auch meinen gesamten Urlaub von anteilmäßig 16 Tagen f. das Jahr 2004 nicht nehmen. Bin nun im EU bis 20.06.2005. Kann meinen Resturlaub, also die 16 Tage aus 2004 entweder gleich im Anschluss an den EU nehmen oder muss ihn spätestens bis Ende 2005 genommen haben. Nadine
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