Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot trotz regulärer Elternzeit

Frage: Beschäftigungsverbot trotz regulärer Elternzeit

anja1582

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Hallo Frau Bader, ich wurde im Februar 2020 schwanger und bekam als Zahnarzthelferin ab März Beschäftigungsverbot. Meine Tochter kam im November 2020 zur Welt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun möchte ich wieder schwanger werden. Bekomme ich BV nur für die Monate, die nach den 2 Jahren liegen oder auch schon in der Elternzeit? Welches Geld steht mir denn dann zu wenn das 2. Kind 2 Jahre nach dem ersten Kind zur Welt kommt und ich aufgrund meines Berufes nicht schwanger arbeiten kann? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In der EZ spielt das BV keine Rolle, erst ab dem ersten Tag danach. 2. Entscheidend ist, in welchem Umfang Sie wieder arbeiten können/ das Kind 1 fremd betreut ist.Wenn Sie also eigentlich wieder VZ arbeiten, bekommen Sie im BV das VZ-Gehalt. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein, ein bv spielt in einer reinen elternzeit überhaupt keine rolle, da eine nicht ausgeübte tätigkeit keine gefahr darstellt. es würde wenn, nach der elternzeit greifen wenn du arbeitest. du erhälst dann das, was du erhalten würdest, wenn du kein bv hättest. du vereinbarst für nach der elternzeit ja das, was möglich ist bzw wie dein kind betreut ist und du tatsächlich arbeiten kannst. WENN der AG ersatztätigkeiten hat, musst du die ja machen. von daher kannst du auch nur z.b. tz melden, wenn du unschwanger tz arbeiten kannst. die geburt des kindes hat überhaut nichts mit deinem verdienst zu tun. den zusammenhang verstehe ich nicht.


MamaausM

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Ein BV ist immer nur von relevanz, wenn man arbeitet.


anja1582

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Und wie errechne ich das Elterngeld für das 2. Kind, wenn ich in der Elternzeit nichts verdient habe? Die 300€ Mindestbetrag sind ja schon sehr wenig.


MamaausM

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Elterngeld sind wieder die 12 Monate vor geburt. Monate mit Elterngeld bis 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen. Sie werden durch frühere Löhne ersetzt Gleiches Elterngeld gibt es bei Abstand 14 Monate zw den Kindern Und du kannst vorzeitig die ez beenden, wenn der Mutterschutz in der Elternzeit beginnt. Dann gibt es das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.


mellomania

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ja, mag sein. elternzeit muss man sich eben leisten können. wer nicht arbeitet, bekommt kein geld. in anderen ländern bekommt man gar nix. es steht dir ja frei, vor der geburt 12 monate zu arbeiten um das elterngeld zu erhöhen :-)


cube

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In der EZ bekommst du kein BV - du gehst ja nicht arbeiten. Du bekommst ein BV, wenn du nach der EZ wieder arbeiten gehen würdest, also auch könntest (Kind betreut?) und dann eben auch keine Ersatztätigkeit für dich da wäre. Das würde dann eben auch für das EG zählen. Stehst du dem AG gar nicht erst zur Verfügung, gibt es eben auch nur 300 Euro EG beim 2. Kind.


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