Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Fiona8605

Beitrag melden

Hallo, Ich befinde mich momentan in Elternzeit und bin wieder frisch schwanger. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit genommen, diese endet im September. Dann wäre ich etwa im 5. Monat schwanger. Ich habe gefühlt 1000 Fragen. Aber erst mal 2 davon. 1. Ich hatte in meinen Letzten Schwangerschaften immer ca ab der 8/9. Woche an Blutungen, sodass ich ein Beschäftigungsverbot bekam. (ist ein Bürojob) Wie wäre das jetzt? Solange ich in Elternzeit bin braucht mein Frauenarzt ja kein BV aussprechen. Aber mit den Blutungen sollte ich auch im Oktober nicht arbeiten gehen. Was macht man denn da? 2. Wann sag ich es am besten meinem Arbeitgeber? Lieben Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es macht Sinn, den Arbeitgeber zeitnah über die erneute Schwangerschaft zu informieren, damit dieser planen kann. Er kann dann bereits eine Gefährdungsprüfung vornehmen und ein Beschäftigungsverbot prüfen. Der Frauenarzt spricht sowieso kein Beschäftigungsverbot aus. Ein Beschäftigungsverbot greift am ersten Tag nach Beendigung der Elternzeit. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Wann du es sagst bleibt dir überlassen. Ich würde es halt frühzeitig sagen damit der AG deine Vertretung direkt behält. Wegen BV, ja das kannst du am dem ersten Tag nach der EZ bekommen. Sofern du nicht innerhalb der EZ arbeitest, sonst ginge es theoretisch auch in der EZ. Aber, wegen Blutungen darf der Arzt eigentlich kein BV ausstellen, sondern eine AU. Den du scheinst ja gar nicht arbeitsfähig zu sein, egal welcher Job. Die AU ginge auch ab dem ersten Tag. Würde auch keinen Unterschied machen. Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann KG. Wenn schwangerschaftsbedingt, würde die Zeit KG auch ausgeklammert werden. Theoretisch wäre das für dein EG sogar besser als BV, da du damit weiter zurückgehst mit den Monaten für das neue EG. Unterm Strich dürfte das aber beim EG kaum eine Rolle spielen weil du sowieso kurz vor dem Mutterschutz bist. Und da Kind 1 und Kind 2 ziemlich weit auseinander sind, du in der EZ scheinbar nicht gearbeitet hast, wirst du einige Nullrunden beim EG haben. Je nachdem wie gut du verdienst kann das auch nur wenig mehr als Mindestsatz werden.


Fiona8605

Beitrag melden

Ja das mit dem Elterngeld habe ich mir schon ausgerechnet. Beim letzten Mal bekam ich fast den Höchstsatz...diesmal sind es nur 3 Monate die nicht mit Null-Gehalt einfleissen. Sieht dann leider etwas mau aus. Ich habe mir eben das BV vom letzten mal angesehen und da steht individuelles Beschäftigungsverbot, da die Gesundheit von Mutter und oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefärdet ist. (ds ist nach §16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Wegen der Lohnfortzahlung, ich bin Beamtin, da bekomme ich kein Krankengeld, sondern im BV Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. (Sorry das hätte ich gleich mit reinschreiben sollen)


MamaausM

Beitrag melden

In der Elternzeit nützt dir ein BV gar nichts. Elterngeld sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt, wobei Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Dabei zählen bei dir noch die Monate ab sept. .... Also viele 0€ Runden


Fiona8605

Beitrag melden

Ich bekomme kein Mutterschaftsgeld, sondern Lohnfortzahlung da ich Beamtin bin. Und so zählen auch die Wochen/Monate die ich vor der Geburt im Mutterschutz bin voll mit rein, da ich keine Gehaltseinbußen aufgrund der Schwangerschaft haben werde. Aber eigentlich habe ich ja auch gar nicht nach dem Elterngeld gefragt.


MamaausM

Beitrag melden

Nagut dann hast du ab September Lohn bis Geburt der für das Elterngeld zählt. Wann ist ET?


Fiona8605

Beitrag melden

Ende Januar. So zählen nur Okt/Nov und Dezember. Wenn ich die Gbeurt noch 3 Tage rauszöger, dann Okt-Jan.


MamaausM

Beitrag melden

September zählt ja auch für ein paar Tage


mellomania

Beitrag melden

wenn die blutungen am ersten tag da sind oder noch da sind, muss dein gyn eine au ausstellen. kein bv. denn der job ist nicht für die blutungen verantwortlich, sondern du bist nicht arbeitsfähig. in der ez selber muss keine beschäftigung verboten werden, da keine da ist :-) von daher ab dem ersten arbeitstag, wenn.


Felica

Beitrag melden

Ja, dann war das BV für die erste Schwangerschaft bereits falsch. Man unterscheidet da so: 1. Der Arbeitsplatz als solches ist eine Gefahr für Mutter und/oder Kind, der AG kann auch keine geeignete Ersatztätigkeit ausführen. Dann muss der AG das BV ausstellen. 2. Die Arbeit erfüllt den Mutterschutz, aber aufgrund individueller Begebenheiten kann die Schwangere diese Tätigkeit trotzdem nicht machen weil damit sie oder das Kind gefährdet wären. Dann stellt der Arzt das BV aus. Die Schwangere kann gar keiner Tätigkeit nachgehen, weil sie zB liegen muss aufgrund von Blutungen oder gar im KH liegt, dann muss eine AU erfolgen. Das scheint wohl bei dir vorzuliegen. Wobei abzuwarten bleibt wie sich diese Schwangerschaft entwickelt. Hier steht es auch noch mal wegen Blutungen und AU: https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz Wegen EG, auch wenn du deshalb nicht gefragt hattest, es gelten die 12 Monate VOR Geburt. Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurden - fällt bei dir raus und bis zu längstens 14 Monate EG werden ausgeklammert. Ebenso Monate in denen schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen wurde - fällt bei dir auch raus. Sind also sehr viele Nullrunden.


kiara25

Beitrag melden

Warum reitet ihr denn so auf dem Elterngeld rum? Findet ihr das Lustig, das sie nur so wenige Monate in der Berechnung drin hat? Ja, viele "Nullrunden", Das ist jetzt halt so, aber was soll sie denn nun dagegen tun?


MamaausM

Beitrag melden

Wann könnte jetzt auch frech drauf rumreiten, warum du von einem BV ausgehst? Vor September nutzt es dir genau 0. Deinen Lohn nach ez bekommst du als Beamtin sowieso egal ob mit BV oder AU


Felica

Beitrag melden

Frech? Das ist reine Info. Weil nämlich viele denken das die EZ ausgeklammert werden kann. Davon ab könnte sie jetzt zB mit der Info auch mit dem AG sprechen ob sie innerhalb der EZ in TZ arbeiten kann um das neue EG etwas aufzustocken. Frech wäre für mich ihr diese Info vorzuhalten und dann später ins Gesicht zu grinsen, ja hättest du dich mal besser informiert.


kiara25

Beitrag melden

Dann hättest du ihr diese Info (Teilzeit) doch gleich mit geben können. Statt immer nur zu erwähnen das es Nullrunden werden. Für mich liest sich das so etwas gemein, aber egal. Du hast es anders gemeint. Alles gut.


Felica

Beitrag melden

Habe ich. Siehe erste Antwort von mir. Aber alles gut.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu ...

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder ...

Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August.   Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dan ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Sehr geehrte Frau Bader,    wir haben gerade folgende Situation:    Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...