male2010
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Arbeitsverhältnis NACH Elternzeit. Momentan arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. EZ endet im Oktober. Jetzt habe ich meinen neuen Teilzeitvertrag NACH Elternzeit ab November bekommen. Die Personalabteilung möchte diesen Vertrag auf 2 Jahre befristen mit der Begründung der Flexibilität. Ich habe allerdings ein seltsames Gefühl dabei und Angst "über den Tisch gezogen zu werden". Ich werde mit Sicherheit nicht wieder volle 40 Stunden in den nächsten Jahren arbeiten. Sehen Sie eher einen Vorteil in der Befristung auf 2 Jahre oder einen Nachteil? "Anscheinend" kann der Vertrag ja nach Ablauf dieser 2 Jahre verlängert werden.. Danke für Ihre rasche Antwort. Grüsse
Hallo, Erst nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat, kann der Arbeitnehmer erneute eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Der Gesetzgeber hat diese Bindung von zwei Jahren eingeführt, damit die Arbeitgeberpersonalwirtschaftlich längerfristig planen können. Eine Ersatzkraft kann auf zwei Jahre befristet eingestellt werden. Will der Teilzeitbeschäftigte seine Arbeitszeit wieder verlängern, hat er darauf keinen Anspruch. Nach dem TzBfG muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit diesem Wunsch lediglich bei der Besetzung eines entsprechend freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter stehen dem entgegen. Der Arbeitgeber ist zudem gehalten, eine Stellenausschreibungen auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn dieser dafür geeignet ist. Liebe Grüsse, NB
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