Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Arbeitgeber meinen teilzeitvertrag auf minijob umstellen?

Frage: Darf der Arbeitgeber meinen teilzeitvertrag auf minijob umstellen?

MKutscher

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Mein Mutterschutz ist bald um und ich sollte auf meine Elternzeit verzichten um Elterngeld+ als minijoberin machen zu können. Wurde als Teilzeit eingestellt. Kindergarten ganztagesplatz droht sonst weg zu fallen. Ist


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, augenscheinlich fehlen Teile der Frage. Bitte neu stellen. Und erklären, warum Sie auf die EZ verzichten sollten. Liebe Grüße NB


mellomania

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stop. da stimmt was nicht. du darfst bis zu 30 stunden IN der elternzeit arbeiten. hast du noch einen arbeitgeber bei welchem du arbeiten möchtest? du möchtest direkt nach der geburt bewusst arbeiten? du kannst egplus auch mit teilzeit machen, wer hat dir sowas gesagt? wenn du jetzt einen neuen vertrag machst, ist dein alter vertrag nicht mehr vorhanden. was genau hast du vereinbart und was wurde jetzt gemacht? nicht dass das völlig schief geht


chrissicat

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Verstehe ich nicht. Warum auf Elternzeit verzichten um Elterngeld+ zu erhalten??? Während der Elternzeit darfst du bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Was möchtest du denn? Ein Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, sowas kann nicht einfach einseitig geändert werden.


mellomania

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man hat ihr bewusst was falsch gesagt, damit sie keine elternzeit nimmt und somit keinen kündigungsschutz hat ode sowas. das hört sich seltsam an.


Felica

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Da stimmt einiges nicht. Erstens, in der EZ darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Da du eh einen TZ- Vertrag hast, schützt die EZ dich vor Kündigung. Also auf jeden Fall EZ mitteilen. Wenn du dazu EG plus wählst, bekommst du monatlich weniger EG, dafür doppelt so lange und ddr komplette Verdienst wird nicht angerechnet. Ein minijob soll den Ganztagesplatz sichern? Bezweifel ich. Minijob bedeutet du darfst nicht mehr als ca. 12 Std die Woche arbeiten bei.mindestlohn. Neben höheren Verdienst sogar weniger Stunden. Das deckt keinen Ganztagesplatz ab. Selbst wenn der KiGa also beschlisst die Stunden zu reduzieren, dürfen sie nicht den kompletten Platz kündigen. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz, auch in der EZ.


MKutscher

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Der eine Herr ( sachbearbeiter oder weiß der Geier wie er sich schimpft)im Büro meinte wenn ich wieder anfangen möchte nach dem Mutterschutz, würde es nur gehen wenn ich auf meine elternzeit verzichte und es müsse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, da ich am Anfang zu wenig Stunden hätte für teilzeit. Gibt es nicht sowas wie Brückenteilzeit? Ich bin springer und hätte im ersten Monat nur 2 Shops zur Betreuung gehabt. Keine Angst ich habe das natürlich nicht gemacht. Der ganztagesplatz meiner Tochter ist jetzt erst mal weg aber die bei der elterngeldstelle hat mich genau aufgeklärt. Ich hätte lediglich meinem Arbeitgeber sagen müssen das ich wieder einsatzbereit bin und er hätte ja oder nein sagen müssen. Das hat er nicht, das tut mir zwar leid für meine Kolleginnen die ich vertreten habe aber über den Tisch ziehen lasse ich mich nicht. Weil als Springer kann man keine festen Stunden in der Woche angeben. Es wird immer mal wer krank oder geht in den Urlaub.


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