iNudel
Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit von November 2014 bis November 2017. Ab Februar 2016 hatte ich mit meinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit vereinbart für die gesamte Elternzeit. Diesen Zusatzvertrag habe ich auch schon unterschrieben bei mir. Nun bin ich wieder Schwanger. Mein Mitterschutz würde im Juni 2016 beginnen. Das habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Jetzt will der Arbeitgeber den Teilzeitvertrag wiederrufen mit der Begründung der Führsorgepflicht. Da muss ich dazu sagen, ich arbeite in der Verwaltung/Empfang in einem Seniorenheim, meine Tochter war ein Frühchen da sie 6 Wochen zu bald dran war und ich erwarte jetzt Zwillinge. Ich glaube nicht, dass er das darf. Mir würde bis zum Mutterschutz halt das Geld verloren gehen. Und das nicht nur für diese Zeit sondern auch zur Berechnung des neuen Elterngeldes. Was denken sie? Darf er den Vertrag wiederrufen? Wie kann ich mich wehren? Vielen Dank Ihnen schon mal und beste Grüße
Hallo, nein, kann er nicht. Sie werden ja evtl. eine Krankschreibung bekommen - gleichwohl erhalten Sie dann 6 Wo. Lohnfortzahlung u dann eben Krankengeld Liebe Grüße NB
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