Moneyhuhn
Guten Tag, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten. Mein Sohn ist im Mai 2023 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Normalerweise hätte ich nun auch bei diesem in Elternteilzeit wieder gestartet. Ich kann nun aber nicht mit den Arbeitszeiten starten, die ich mir vorgestellt hatte, weshalb ich meinen AG wechsel. Bei diesem fange ich nun für ca 18h die Woche an. (Ich arbeite in der Pflege, daher kann die Stundenanzahl schwanken) zusätzlich werde ich auch noch einen Minijob mit 3h die Woche habe. Elterngeld habe ich ein paar Monate normal genommen und den Rest Elterngeld plus, sodass es genau bis Oktober reicht. Danach bekomme ich also keins mehr. Nun meine Frage; sollte ich bei meinem neuen Arbeitgeber auch in Elternteilzeit anfangen oder einfach einen normalen Arbeitsvertrag für die Stundenanzahl nehmen. Ich weiß nicht, ob das wohl irgendeinen Unterschied für bspw die Rente oder so macht? Vielen Dank und freundliche Grüße!
Hallo, sie können ja nicht bei mehreren Arbeitgebern mehr Stunden vereinbaren als Sie arbeiten dürfen. Deshalb macht es Sinn, den jetzigen Vertrag auf die Elternzeit zu befristen. liebe Grüße NB
Ani123
Sie können bei ihrem jetzigen Arbeitgeber einen Antrag auf TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber stellen. Wenn der zustimmt können sie TZ in EZ beim neuen Arbeitgeber anfangen, insofern der dem auch zustimmt. Vorteil: Sie können die EZ um das e. Jahr verlängern. Wenn Sie da auch TZ in EZ beim neuen Arbeitgeber arbeiten möchten brauchen Sie wieder die Zustimmung von beiden oder sie verlängern im ersten Antrag TZ in EZ beim anderen Arbeitgeber schon auf das 3. Jahr EZ. Dann entfällt die erneute Zustimmung. Sollten Sie während der EZ wieder schwanger werden können Sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzrs bee den jnd erhalten volles Mutterschaftsgeld. Der Job beim neuen Arbeitgeber ist Dann aber weg. Sie können schauen wie ihnen der Job beim neuen Arbeitgeber gefällt. Ist er doch nichts für sie können sie kündigen. Die EZ beim alten Arbeitgeber läuft weiter. Bei TZ in EZ wäre der neue Job auf die EZ befristet. Mit Ende der EZ endet die Frist. Bei Verlängerung der EZ müssen sie hiffen, dass er sie weiter beschäftigt. Bei regulär TZ wäre der Job befristet oder unbefristet, so wie es im Vertrag steht.
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