jenny2030de
Guten Abend, nach meiner ersten Elternzeit kehrte ich in den Betrieb zurück und bekam einen Teilzeitvertrag mit einer festen Uhrzeit. Zuvor hatte ich Vollzeit gearbeitet. Als ich zurückkehrte, hatte dort ein Personalwechsel stattgefunden und der neue Direktor versuchte mein Gehalt zu kürzen, was ihm aber nicht gelang. Nun wurde ich wieder schwanger und bin in Elternzeit, die bald wieder beendet ist. In einem Gespräch dazu merkte er an, dass er die Arbeitszeiten "rausnehmen" will, da er möchte, dass ich flexibel arbeite(im Hotel, früh, spät, nachts). Ist dies überhaupt erlaubt? vielen dank für die Antwort jenny
Hallo, entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wenn dort feste Zeiten stehen, kann der Arbeitgeber das nicht einseitig ändern. Das einzige, was er machen kann, ist eine Änderungskündigung. Das bedeutet, er kündigt, wenn Sie der Änderung nicht zustimmen. Dann gilt aber das allgemeine Kündigungsschutzgesetz. Liebe Grüße, NB
Pamo
Ist der Teilzeitvertrag eine befristete Ergänzung zum Arbeitsvertrag? Dann gilt wieder der Vollzeitvertrag von vor der ersten Schwangerschaft. Oder handelte es sich um eine unbefristete Vertragsänderung? Dann gelten deine festen Arbeitszeiten weiter und du musst einer Flexibilisierung nicht zustimmen, wenn du das nicht möchtest.
Sternenschnuppe
Wenn der Vertrag unbefrsistet mit der festen Uhrzet, dann kann er nix machen, es sei denn im Vertrag steht so etwas wie " unter Vorbehalt , oder Zeiten können geändert werden "
jenny2030de
es handelt sich um einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag. Dort wurde die Uhrzeit festgelegt und auch das von Voll auf Teilzeit runtergekürtze Gehalt. Von einer Befristung steht nichts. VG
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