Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe nach der Geburt uneres ersten Kindes (geb.:31.3.18) Elternzeit bis zum 30.3.2020 beantragt.
Ab dem 1.4.19 habe ich wieder in Teilzeit gearbeitet auf 24 Stunden die Woche. Der Teilzeitvertrag bezieht sich auf die Zeit der Elternzeit also befristet bis zum 31.3.2020.
Jetzt bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz würde ab dem 25.11.19 beginnen.
Muss ich jetzt die Elternzeit von Kind 1 zum 24.11.19 kündigen um den Mutterschutz in anspruch zu nehmen und erhalte ich dann das Gehalt im Mutterschutz von meinem 40 Stunden Vertrag vor der Elternzeit oder von dem Teilzeitvertag in der Elternzeit?
Mit freundlichen Grüßen
J.P.
von
JPi
am 10.10.2019, 21:25
Antwort auf:
Kündigen der Elternzeit bei Teilzeitvertrag und wieder schwanger
Hallo,
genau so ist es!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Kündigen der Elternzeit bei Teilzeitvertrag und wieder schwanger
wenn du vorzeitig auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendetst erhälst du das volle mutterschaftsgeld aus der vollzeit
von
mellomania
am 10.10.2019, 21:27
Antwort auf:
Kündigen der Elternzeit bei Teilzeitvertrag und wieder schwanger
JA du musst aktiv deine laufende Elternzeit beenden vor dem neuen Mutterschutz. Dann endet auch dein Teilzeit Vertrag und der ursprüngliche Vollzeitvertrag tritt wieder in Kraft. Dein AG zahlt so seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1
Mitglied inaktiv - 10.10.2019, 21:36