Miracoli
Schönen guten Tag, meine Frage ist ein bisschen komplex. Meine Tochter ist im Januar 2021 geboren und ich hab zwei Jahre Elternzeit gewählt. Meine Elternzeit endet somit in knapp einem halben Jahr, im Januar nächsten Jahres. Vor meiner Elternzeit hab ich Vollzeit gearbeitet. Seitdem meine Tochter 6 Monate alt ist, arbeite ich auf 450€ Basis beim gleichen Arbeitgeber, bei dem mein Vollzeitvertrag in Elternzeit ist. Wir würden jedoch gerne ein zweites Kind planen. Meine Frage ist jetzt, was passiert mit meinem Arbeitsvertrag, wenn ich jetzt schwanger werden würde? Momentan ist es nämlich noch so, dass ich direkt ins Beschäftigungsverbot rutschen würde aufgrund der Pandemie. (Wer weiß wie lange das noch so ist, durch die ganzen Lockerungen). Somit würde mein 450€ Basis Vertrag ins Beschäftigungsverbot gehen. Ich würde aber ab Januar eigentlich wieder meine Vollzeitstelle antreten. Ich hab aber gelesen, dass wenn man während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, beim selben Arbeitgeber und dann ins BV geht, dieser Vertrag dann bis zum Ende der Schwangerschaft weiterläuft und der Vollzeitvertrag gar nicht greift? Ist das richtig? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank!
Hallo, in einem Beschäftigungsverbot erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein das ist Quatsch. Man bekommt immer das in einem BV wie als würde man arbeiten. Also könntest du ab Januar deinen Vollzeit Vertrag erfüllen, bekommst du nach Vollzeit das Gehalt
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