Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, worauf muss man bei der vertraglichen Gestaltung achten? Mein Arbeitgeber spricht davon einen (neuen) Teilzeitvertrag zu machen, aber sollte nicht eigentlich der bestehende Vertrag weiter bestehen und könnte dieser ergänzt werden? Muss der Hinweis auf "Elternzeit" im Vertrag auftauchen? Vielen Dank!
Hallo, man sollte darauf achten, dass der Vertrag auf die TZ beschränkt ist und den Hauptvertrag nicht berührt. Gruß, NB
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