KindlicheKaiserin
Guten Morgen, Ich bin derzeit in EZ, habe 2Jahre beantragt. Elterngeld bekomme ich nur 1Jahr, somit wollte ich im zweiten Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen. Aktuell stille ich noch voll, habe auch keine Periode. Falls es mal zu einem Schäferstündchen kommt, verhüten wir nicht, da wir eh noch ein zweites Kind möchten. Eigtl lieber etwas später. Ist ein bisschen risikoreich. Nun meine Frage: Wenn ich den befristeten TZ-Vertrag mit der Arbeit abschließe und unterschreibe und dann wieder arbwiten gehe und dann aber schwanger werden sollte (bekäme dann direkt ein Beschäftigungsverbot wegen Chemikalien, Versetzung ist nicht möglich). Muss der AG mich dann weiter bezahlen oder kann er sich iwie auf die Elternzeit berufen? Den Vertrag wollte ich ca. 3Monate vorher abschließen. Wie ist es dann, falls ich da schon schwanger werde? Also mit unterschriebenem Vertrag, aber ich würde die Arbeit ja dann nicht wieder aufnehmen. Muss er mir dann trotzdem das TZ-Gehalt zahlen oder kann er den Vertrag einfach wieder auflösen? Ich hatte noch gelesen, dass man TZ in EZ immer beantragen kann. Wieviel vorher kann und sollte man es tun? Sind 3Monate vorher eine gute Idee oder lieber etwas früher? Ich meine, ich hätte gelesen, dass der AG nach 4Wochen dann eine Entscheidung treffen muss. Wenn ich den Antrag auf eine 50% Stelle stelle und der AG einwilligt. Ist das dann schon bindend auch wenn ich noch keinen Vertrag unterzeichnet habe? Müsste er dann auch mein Gehalt zahlen, falls ich vor Dienstantritt schwanger werde? Oder bedarf es einem unterschriebenen Vertrag. Danke für Ihre Antwort
Hallo, Sie bekommen dann das, was Sie ohne BV bekommen würden, am Anfang zumindest also den TZ-Lohn. Wenn der Vertrag noch nicht unterzeichnet ist, müssen Sie den vertragsschluss nachweisen (zB Zeugen) Liebe Grüße NB
mellomania
ein bv greift nur, wenn du arbeitest. also du erhälst ab 1. tag das vereinbarte tz gehalt. WENN keine umsetzung möglich ist. gehe nicht davon aus. der AG ist verpflichtet, alles zu prüfen. er kann dir auch tätigkeiten geben, die nicht deiner qualifikation entsprechen, heißt ablage, telefon dienst, arbeit von zuhause aus etc..wieviele AN habt ihr? nur bei über 15 muss dir der AG tz genehmigen.
KindlicheKaiserin
Mitarbeiter...keine Ahnung. Ich schätze mal an die 750 so grob über den Daumen. Das der AG mich woanders einsetzen kann, ist mir klar.das macht er aber nie. Bei meinen anderen Schwangerschaften bekam ich auch immer direkt ein BV. Alle anderen auch. Ins Archiv oder in den Einkauf musste noch nie jemand. Also bekäme ich so oder so bei Dienstantritt mein Gehalt? Ob ich schon im BV bin oder halt erst reinkomme?
mellomania
aber ob der AG das macht oder nicht ...er MUSS! die KK könnte das anzweifeln und dann hättet ihr den salat. heißt, du vereinbarst mit dem AG wie du nach der EZ zurückkommtst bzw. während der EZ. also die stunden. eben so, wie kind 1 betreut ist. und wenn du tatsächlich ein bv erhälst, dann AB dem ersten tag, an dem du wieder da wärst, und DAS gehalt bekommst du dann. du kannst also nicht vollzeit vereinbaren in der hoffnung dass du ein bv bekommst , kind1 wäre so aber niht betreut, heißt du könntest vz gar nicht wiederkommen. musst du alles nachweisen mit der betreuung. verstehst was ich mein? nur das, was du arbeiten könntest morgen, wenn der AG eine andre arbeit für die hätte. von jetzt auf gleich. und die zeit vereinbart ihr, dann seht ihr weiter. bist du berreits schwanger?
Mitglied inaktiv
Du musst drauf achten Teilzeit in Elternzeit zu vereinbaren schriftlich. Dann bekommst du im falle eines BV das Gehalt als wenn du arbeitest. Anders könnte sich dein AG ja rausreden. Er muss trotzdem das tz Gehalt zahlen Teilzeitarbeit während der Elternzeit geht max 30h/ Woche Mit einem BV würde ich nicht rechnen, Betreuung sichern und dann wird man sehen.
KindlicheKaiserin
Wie muss ich denn die Betreuung beweisen? Also mein Kind wird teilweise von Vater und von einer Tagesmutter betreut. Wegen der Tagesmutter muss der AG ja eh eine Bescheinigung fürs Jugendamt ausstellen. Wie weist man nach, dass der Vater auch das Kind betreut?
KindlicheKaiserin
Achso. Nein, ich bin nicht schwanger. Ich stille noch voll und habe keinen Zyklus. Hormone möchte ich keine nehmen, unten etwas einsetzen lassen darf ich mir nicht (gesundheitliche Gründe). Anfangs haben wir mit Kondomen verhütet, aber das geht nicht soooo optimal. Ein Kind wollten wir noch, dann würde mein Mann sich schnippeln lassen. Sollte eine jetzige Schwangerschaft Nachteile bringen, würden wir wieder zum Kondom greifen. Nebenbei mache ich aber noch Tempkontrolle und Ovutests. Da springt gar kein Ei. Ich bin mir eigtl schon sehr sicher, dass ich nicht plötzlich schwanger werden kann. Geplant wäre es erst, wenn unser Baby 2 wird. Möchten die Kinder nicht so ganz nah beieinander. Aber da wir etwas russisch roulette spielen, wollte ich mich erkundigen.
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