Frage:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Hallo
hatte schonmal eine Frage gestellt, allerdings gibt es neue Erkenntnisse.
Bin aktuell mit dem 2 Kind schwanger. 17 te Woche. elternzeit wird vom AG auf 15.07( 1tag vom Mutterschutz )gekürzt.
Von pro familia haben wir die Info bekommen, dass es doch die Möglichkeit mit dem AG zu sprechen, dass man die elternzeit sofort beendet und ich ein beschäftigungs Verbot vom Frauenarzt einreiche
Ist das möglich? gibt's hier Erfahrungen? AG betriebsarzt stellt keine gefährdungs Analyse aus,da vermutlich aktuell un elternzeit.
Weil dann hätte ich ja Anspruch auf vollem Lohn vom vor 1. kind
Ansonsten würde ich nämlich einen teilzeitvertrag in elternzeit bis zum 15.07 annehmen wollen und ab Beginn teilzeitvertrag das beschäftigungs Verbot vom Frauenarzt einreichen...dann würde mir ja wenigstens für ca 2bis 3 Monate der teilzeitverdienst zustehen ?
Danke und vg
von
marionw1986
am 17.03.2022, 18:33
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Hallo,
schade, dass pro Familia so unseriös und falsch berät.
Zunächst einmal bedarf es für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit der Zustimmung des Arbeitgebers. Aber selbst wenn dieser die Zustimmung erteilt haben Sie das Problem, dass die Elternzeit ja nur vorzeitig beendet wird, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten. Dies dürfte der Krankenkasse negativ aufstoßen, es besteht die Gefahr von Schadensersatz.
Des weiteren ist der Frauenarzt überhaupt nicht für die Ausstellung des Beschäftigungsverbotes zuständig, es sei denn, es handelt sich um medizinische Gründe.
Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob ein Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt. Wenn dies der Fall ist ist das Beschäftigungsverbot subsidiär hinter einer Umsetzung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2022
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Die Elternzeit zu beenden um in ein Vollzeit BV zu gehen, ist rechtlich nicht erlaubt.
Einzig Teilzeit in Elternzeit ginge, wenn dein älteres Kind entsprechend betreut ist.
Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 18:56
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teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Der gyn darf das gar nicht ausstellen wenn es um den Arbeitsplatz geht. Wenn dann muss der AG die gefährdungsbeurteilung machen. Das könnte nach hinten los gehen. Kannst du arbeiten? Wenn ja kannst du melden, und wenn du ersatztätigkeiten zugewiesen bekommst machst du die.
von
mellomania
am 17.03.2022, 19:46
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Kann der frauenarzt nicht win grundsätzliches beschäftigungs Verbot erteilen, gesundheitliche gründe ? Nicht nur auf eine bestimmte Stelle?
Und warum ist das vorzeitige beenden elternzeit plus BV rechtlich nicht erlaubt?
Klar bräuchte ich die Zustimmung vom AG aber warum verboten?
von
marionw1986
am 17.03.2022, 19:59
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Es wundert mich, dass Pro Familia so schlechten Rat gibt.
von
Pamo
am 17.03.2022, 20:01
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
habe aktuell schon beim AG nach Alternativen Tätigkeiten zi 5 bis 6 h maske r tragen am Tag im Service mit Kundenkontakt, dass haben Sie verneint
..es wäre keine Vakanzen da, dann sollte es auch nicht thema sein, dass sie mir nun doch was anderes anbieten
Und wenn ich ein gesundheitliche, absolutes BV bekomme vom Frauenarzt sollte es doch kein problem sein oder ?
von
marionw1986
am 17.03.2022, 20:02
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teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Es ist faktisch Sozialbetrug!! Wenn keine medizinischen Gründe da sind. Du suchst einen Weg, ohne Arbeit an Geld zu kommen. Die Krankenkasse kann und wird sowas hoffentlich prüfen. Bv ist für Frauen da, die gesund sind und arbeitsfähig, die arbeiten können (Kind betreut)
Und nicht für Menschen die Geld möchten ohne zu arbeiten. Du musst die Betreuung nachweisen:-). Sorry wenn hart klingt, geht so aber nicht!!
von
mellomania
am 17.03.2022, 20:12
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Welche gesundheitlichen Grunde soll der gyn denn aufführen. Die Maskenpflicht fällt doch näcgsten Sonntag weg.
Klar kann der AG dem Beenden zustimmen. Ist es nicht rechtmäßig bekommt er halt kein Geld über die Umlage zurück.
Aber das Pro familia zum Sozialbetrug Anstifter - ohne Worte
Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 20:41
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Erster Google Kommentar auf die Frage,: Beenden der Elternzeit um in ein BV zu gehen:
.... Die Elternzeit muss wie geplant fortgeführt werden, nur der gesetzliche Mutterschutz kann diese beenden. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit von sich aus zu beenden, um dann ein individuelles Beschäftigungsverbot (und damit eine Lohnfortzahlung) zu erwirken....
https://www.smart-rechner.de/elternzeit/ratgeber/beschaeftigungsverbot_elternzeit.php#:~:text=Die%20Elternzeit%20muss%20wie%20geplant,damit%20eine%20Lohnfortzahlung)%20zu%20erwirken.
Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 20:44
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Da die Kosten in einem BV von der Allgemeinheit (der Arbeitgeber) getragen werden und du die Situation, davon profitieren zu können bewusst selbst erschaffst (indem du die Elternzeit vorzeitig beendest, obwohl du weißt, dass ein BV greift), ist das Betrug und kann ganz böse nach hinten losgehen.
Kurz und knapp, pro familia hat dir eine falsche Information gegeben.
von
Dojii
am 18.03.2022, 07:42
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Dein Zitat:
Elternzeit / Beschäftigungsverbot
Ja genau.
Nur aber warum soll das beschäftigungs Verbot vom Frauenarzt nicht rechtens sein ?
Vom AG habe ich nicht mal eine gefährlich Analyse erhalten...
verstehe ich nicht ....
Würde aktuell gerne eine Anfrage stellen die elternzeit auf sofort zu kürzen, damit wir uns einigen, dass ich das Beschäftigungs Verbot sofort einreichen kann, damit ich meinen vollzeit Lohn bekomme...glaube aber nicht dass der AG das macht.
Deswegen bin ich am überlegen den teilzeit in elternzeit Vertrag anzunehmen und dann ins beschäftigungs Verbot zu gehen ...
hat da jemand erfahrungen ?
von marionw1986 am 17.03.2022
Mitglied inaktiv - 18.03.2022, 11:54
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Pro Familia erzählt halt manchmal auch Quatsch. Das grenzt an Anleitung zum Sozialbetrugt. Du hast EZ beantragt bis Juli, stehst ja auch nicht wirklich für Arbeit zur Verfügung und möchtest jetzt lieber "Gehalt" (für was?) bekommen. Ansonsten rate ich dir dringend, an deiner schriftlichen Ausdrucksfähigkeit zu arbeiten. Sonst wird es auch künftig schwierig mit Arbeitgebern. Sofern du überhaupt ernsthaft an der Wiederaufnahme einer Tätigkeit interessiert sein solltest.
von
GenX
am 18.03.2022, 14:31
Antwort auf:
teilzeitvertrag in elternzeit / beschäftigungs Verbot
Da hat der Betriebsarzt recht - du bist ja noch in EZ und darfst diese nicht beenden, um dann ein BV zu bekommen. Warum sollte er also eine Gef.-Beurteilung machen?
Und nein, du hättest auch wenn der AG einer Beendigung der EZ zustimmen würde nicht automatisch Anspruch auf deinen vollen Lohn - hast du zB nur eine Betreuung für Kind 1 für 20 Std in der Woche, bekommst du auch im BV nur den Lohn für 20 Std. Also Lohn immer nur für die Arbeitszeit, die man auch tatsächlich arbeiten könnte.
Der Plan, die TZ in EZ zu beantragen, um dann sofort ein BV einzureichen, ist rechtlich so eigentlich auch nicht ok. Die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz macht der AG - nicht der Frauenarzt. Klar kann der eines aus gesundheitlichen Gründen ausstellen - aber seinen wir mal ehrlich: du willst gar nicht arbeiten. Alle Varianten laufen darauf hinaus, dass du nur so tust, als wenn du arbeiten wollen würdest um dann ein BV einzureichen und trotzdem Geld zu bekommen.
Und das ist genau der Grund, weswegen die Bestimmungen für ein BV eigentlich verschärft worden sind.Und ja, ich kann verstehen, dass es die Mütter ärgert, die so lange wie möglich für ihr Geld wirklich gearbeitet haben, während andere sich das erschleichen ohne einen Finger krumm machen zu wollen.
Ich gönne jeder Mutter ein BV - wenn es denn wirklich notwendig ist.
von
cube
am 20.03.2022, 18:56