Hallo :)
Jeder sagt mir, ich soll TZ in EZ arbeiten wegen der vielen Vorteile.
Wenn ich aber jetzt in EZ eine TZ-Stelle antrete, welche höher vergütet ist, als die alte VZ-Stelle und ich nach der EZ von Kind2 auch weiterhin in TZ beschäftigt sein möchte, dann ist es doch sicherlich von Vorteil einen neuen TZ-Vertrag zu schließen oder?
Welche Nachteile habe ich dadurch? Habe ich sonstige Möglichkeiten?
Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe!! :)
Liebe Grüße
von
Fulgi123
am 04.01.2024, 02:20
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit vs. neuer Teilzeitvertrag
Hallo,
ja, das ist richtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2024
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit vs. neuer Teilzeitvertrag
Sind sie tariflich gebunden? Wenn ja, vielleicht ist ihre VZ-Stelle inzwischen auch höher vergütet.
Falls sie noch ein Kind bekommen können sie die TZ in EZ zum Beginn des Mutterschutzes beenden und erhalten Mutterschaftsgeld in VZ. Allerdings haben sie keine Gewissheit, ob ihr AG ihnen im Anschluss wieder eine TZ in EZ-Stelle mit höherer Vergütung anbietet oder regulär eine TZ-Stelle mit höherer Vergütung.
Vielleicht möchten sie nach der EZ wieder VZ arbeiten? Dann wäre es gut den Vertrag noch zu haben. Sie könnten dann auch mit ihrem AG ins Gespräch gehen und versuchen eine höhere Vergütung zu bekommen.
von
Ani123
am 04.01.2024, 07:36
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit vs. neuer Teilzeitvertrag
Als Ergänzung:
Der Teilzeitvertrag ist höher vergütet, da es ein anspruchsvollerer Job mit einer höheren Entgeltgruppe ist.
Ich werde ziemlich sicher auch nach der 2. EZ nur in TZ arbeiten, da die Kinder nur halbtags betreut werden sollen und mein Mann Vollzeit arbeitet und auch recht gut verdient.
von
Fulgi123
am 04.01.2024, 08:32
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit vs. neuer Teilzeitvertrag
Wenn die TZ-Stelle besser vergütet ist und eh nach der EZ keine VZ mehr gearbeitet werden kann oder will, dann macht ein Änderungsvertrag natürlich Sinn.
Der Vorteil der TZ in EZ ist ja eigentlich, dass man nach der EZ wieder Anspruch auf die VZ-Stelle hat.
Wenn man diese aber eh nicht kann oder will...
Worauf ich aber achten würde: keine neue Probezeit! Keine neu begonnene Betriebszugehörigkeit. Der bestehende, unbefristete Vertrag wird nur geändert - nicht gekündigt und dann ein komplett neuer Vertrag geschlossen.
von
suityourself
am 04.01.2024, 11:30
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit vs. neuer Teilzeitvertrag
TZ in EZ bezieht sich ja darauf, das man den gleichen Job macht wie früher, nur eben mit weniger Stunden. Mache ich in der EZ einen anderen Job, muss das natürlich alles entsprechend anders gewertet werden. Was einem aber klar sein muss, arbeitet man außerhalb der EZ, erlischt der Kündigungsschutz den man in der EZ hat.
von
Neverland
am 04.01.2024, 18:00