Silberlotte
Was ist aber, wenn man nach einer endenen Elternzeit, und während dieser Elternzeit, erneut schwanger geworden ist, wieder einen Monat vollzeit Vertrag hat( nehme Resturlaub in vollzeit) und dann ab den darauf folgenden Monat Elternzeit ohne Bezüge 19 Stunden arbeiten geht geplant. Sich aber ein Beschäftigungsverbot holt(hoffentlich klappt es wieder) und dieses ab dem ersten Tag an dem man arbeiten müsste also direkt nach elternzeit wo der Vertrag noch vollzeit ist einen Monat lang einreicht? Bekommt man dann das gesamte beschäftigungsverbot über vollzeit Gehalt oder zählt dann ab dem einen Monat diese 19 Stunden weil man es ja vertraglich schon vereinbart hatte und hat entsprechend dann weniger Gehalt?
Hallo, man bekommt den Lohn, den man ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Natürlich nur die 19 Stunden. Und auch für die brauchst du eine Betreuung für das ältere Kind.
Mitglied inaktiv
Man bekommt in einem BV immer den Lohn wie vereinbart. Also die 19 Std. Und ein BV kann man sich nicht einfach holen.
Ani123
Sie bekommen das Gehalt, was sie auch ohne BV bekommen würden. Fraglich ist schon wenn ein BV genau ab dem Tag greift wo der Urlaub endet. Sie könnten auch schon jetzt ins BV gehen. Der Urlaub wird ihnen wieder gutgeschrieben. "Fällt ein bereits gewährter Urlaub in die Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots gemäß § 4 MuSchG, bleibt der Urlaubsanspruch erhalten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2016, 9 AZR 575/15" Allerdings ist ihr AG verpflichtet zu schauen, ob er eine mutterschutzkonforme Tätigkeit für sie hat. Wenn ja, müssen sie dieser nachgehen. Wenn nein, spricht er ein BV aus. Sollten gesundheitliche Gründe für ein BV greifen spricht es der Gynäkologe aus. Bedenken Sie, dass sie eine Betreuung für ihr Kind haben und bei Bedarf nachweisen müssen, denn ein BV kann jederzeit sofort aufgehoben werden.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 2010 aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen(ich bin Flugbegleiterin).Im März 2011 kam mein Sohn zur Welt u ich habe bis März 2012 Elternzeit genommen.Nach einem ziemlich Kampf konnte ich meinen Resturlaub aus 2010(20 Tage) nach meiner Elternzeit Ende März/Anfang April nehmen. Der Urlau ...
Hallo Fr. Bader, ich befinde mich im 12. Monat Elternzeit. Elterngeld beziehe ich für 12 Monate. Habe mit meinem Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag für den 13.-18. Monat der Elternzeit ausgehandelt und unterschrieben. Danach wollte ich in meinen alten Vollzeitvertrag zurück. Nun bin ich erneut schwanger und werde wie in der 1. Schwangerschaft au ...
Ich habe im 1. BV ein Entgeld von 1500 Netto erhalten. da ich immer 100 % gearbeitet habe. (Druchschnittsverdienst 3 Monate bevor SChwangerschaft entstanden ist.) Nun habe ich bei meiner Lohnabrechnungsstelle nachgefragt wie es sich vehrält wenn ich wieder in der Elternzeit schwanger werden würde und zum Ende der Elternzeit wieder ein BV bekomme.. ...
Sehr geehrte Frau Bader, hier meine Situation: Ich habe einen unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag. Nach der Geburt meines ersten Kindes im Januar 2018 habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Seit das Kind 14 Monate alt ist, habe ich innerhalb dieser Elternzeit wieder in Teilzeit (22h/Woche) gearbeitet, also mit meinem Arbeitgeber eine Teilzeitv ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld selbstständiger Partner
- Nach Elternzeit zu Hause bleiben
- Finanzieller Nachteil durch schwangerschaftsbedingte Versetzung
- Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall