maxi22
Liebe Frau Bader, welche Möglichkeiten hat man bei folgender Situation: Es wurden 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber es wurde das Elterngeld in einem Jahr ausgezahlt (da sonst der monatl. Betrag zu gering war). Man möchte aber in den Betrieb nicht mehr zurück, da der Weg für einen Minijob viel zu weit...! Wenn man also nach dem ersten Jahr kündigen würde, bekommt man dann Arbeitslosengeld, oder gleich Harz IV ? Herzlichen Dank!!!
Hallo, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die Anwartschaften erfüllt, bekommt man ArbGeld 1 Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Warum willst du während der Elternzeit kündigen? Such dir doch einen Minijob in der Nähe! Macht sich im Lebenslauf besser. ALG1 könntest du trotzdem bekommen, sofern du die Betreuung deines Kindes nachweisen kannst (wäre ohne EZ genauso) Oder du beantragst ergänzendes H4 (geht auch in der EZ) Gruß Sabine
Sonni74LS
Würde auch vorschlagen, bei einem anderen AG in der Nähe einen Teilzeitjob oder Minijob zu suchen, muss aber von deinem AG - bei dem Du Elternzeit beantragt hast - erst angefragt werden. Dieser muss seine Zustimmung geben. Kann er aber eigentlich nur verweigern, wenn Du bei seiner direkten Konkurrenz arbeiten möchtest.
Lina_100
Achtung da droht eine Sperre beim AlG 1.
TinaDA35
wer nichts einzahlt, bekommt auch nichts. Hartz4 ist die Lösung, aber ob man so tief sinken möchte... Wenn man eine Arbeit hat, dann sollte man sie nicht einfach so kündigen um zu hoffen, dass der Staat einen durchfüttert.
maxi22
Liebe TinaDA35, 1. hab ich (34 Jahre) mein Lebenlang eingezahlt! 2. hab ich in keiner Silbe erwähnt, daß ich nicht arbeiten möchte! 3. kündige ich nicht einfach so, sondern der Weg ist zu weit (1Stunde Hin- und eine Stunde Rückfahrt) und ich sehe es als meine Pflicht und Verantwortung meinem Kind gegenüber in dessen Nähe zu sein! 4. Finde ich es eine Frechheit von Dir so provokant zu antworten!!!!!
TinaDA35
bist. 1 Stunde einfache Fahrt zu Arbeit für einen Minijob.... lohnt sich nicht. Da gebe ich dir recht... Wenn du nur auf 400 Euro - Basis gearbeitet hast (was so bei den Minijobs üblich ist) hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du mehr "verdienst" hast und länger als 12 Monate gearbeitet hast, dann ja.... Aber einen guten Job aufzugeben, nur um bei dem Kind zu sein, finde ich in der heutigen Zeit "Dummheit". Dann lieber "Elternzeit" nehmen und dann wieder anfangen mit dem Job.
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