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Liebe Fr. Bader, mein 1. Kind wurde Mitte 2007 geboren, ich war 1 Jahr in Elternzeit, bin danach wieder arbeiten gegangen. Das 2. Kind wurde Mitte 2009 geboren und ich bin im Moment noch im 2. Elternzeitjahr daheim. Auf meine bisherige Arbeitsstelle kann ich keinesfalls mehr zurückkehren, da dort auch Nachtschichten geleistet werden müssen (und andere Gründe), die ich mit 2 Kindern nicht mehr leisten kann. Jetzt ist die Frage: 1.) Mein 2. Elternzeitjahr dauert noch bis Mitte Juli 2011. Danach müßte ich wohl von meiner Seite aus kündigen. Wie wird dann das Arbeitslosengeld ermittelt? Ich habe mir das Elterngeld nur im 1. Jahr auszahlen lassen. 2.) Wenn ich nun noch ein 3. Elternjahr beantrage (was mir zugesichert wurde, falls ich es möchte) und mir in diesem Zeitraum eine neue Arbeitsstelle suche - kann ich dann so einfach kündigen und bei einer neuen Arbeitsstelle anfangen trotz Elternzeit? 3.) Sollte ich das 3. Elternjahr nehmen und anschließend immer noch keine Arbeitssstelle haben - wie wird das Arbeitslosengeld nach 3 Jahren Elternzeit berechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Sie werden wahrscheinlich gesperrt, ansonsten: Fiktives Pauschalgehalt (je nach den Zeiten, nicht so ganz erkennbar) 2. Klar 3. Fiktiv, aber auch nur in der Höhe der Zeit, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (zB halbtags = 50 %) Liebe Grüsse, NB
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