Claudia1987
Hallo! Ich weiß das diese Frage nichts mit RUB zu tun Hat, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiter helfen. Mein Mann war 7 Monate arbeitslos, die ersten 6 Monate hat er kein Geld erhalten, das wurde erst nach 6 Monaten endlich einmal nachgezahlt. In der Zeit hat uns die Krankenkasse geschrieben, das er seine Beiträge selbst zahlen muss, weil sich das Arbeitsamt nicht bei Ihnen gemeldet hat. Das Arbeitsamt will auch nicht zahlen, weil sie sagen das es in der Zeit ja kein Geld von Ihnen gab. Ehm ja... er hat sich ja fristgerecht arbeitslos gemeldet, was können wir dafür dass das Amt erst nach 6 Monaten was gezahlt haben. Nun hat der Gerichtsvollzieher sich gemeldet und wir mussten jetzt 1350€ an ihn zahlen. Haben wir die Möglichkeit das Geld vom Arbeitsamt zurück zu bekommen und wenn ja an wen müssen wir uns dafür wenden? Es ist schließlich eine Menge Geld. Liebe Grüße
cube
Fristgerecht heißt auch, dass er alle nötigen Unterlagen hatte, es keine Nachfragen gab oder etwas fehlte, weswegen erst später bearbeitet werden konnte? Hat er selbst gekündigt oder wurde er gekündigt? Bei Eigenkündigung gäbe es ja eh eine Sperre von 3 Monaten. Irgendetwas passt nicht ganz - du schreibst, das ArbA hat nachgezahlt, gleichzeitig sagt es aber, es hätte in der Zeit nicht gezahlt. Nachzahlung hieße aber, dass der Zeitraum vorher ja anerkannt wurde.
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