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Geschrieben von Cpt_Elli am 08.05.2024, 15:00 Uhr

Notbetreuung nur für Berufstätige

1) Ein (bundesweites) Gesetz dazu gibt es nicht. Da die Vergabe von Plätzen generell und im Fall einer Notbetreuung nicht nur in jedem Bundesland, sondern in jeder Kommune anders geregelt ist, kann man das nicht pauschal beantworten. In Städten wie München würdest du als Nicht-Berufstätige wahrscheinlich noch nicht mal einen Platz bekommen, sofern du ihn nicht einklagst. Bei uns entscheidet jede Einrichtung selbst.

2) Es gibt noch andere Gründe außer Geld, warum man in einer bestimmten Std.-Zahl arbeiten geht. Nur ein paar: Halbwertszeit von Wissen - wer im IT-Bereich länger als ein Jahr aussetzt, hat z. B. 50% seines berufsbezogenen Wissens eingebüßt und der Wiedereinstieg ist denkbar schwierig (gilt auch für viele andere Berufsgruppen). Oder man steht kurz vor einer einer Beförderung und dann ziehen dank EZ andere an einem vorbei oder man büßt seine Führungsposition ein usw. usf. Es gibt halt ein Leben nach den Kindern, das man immer mitbedenken muss.

 
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