Wie hoch ist der elterngeldanspruch in folgendem fall...?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie hoch ist der elterngeldanspruch in folgendem fall...?

Hallo Frau Bader, Wie hoch ist der Elterngeldanspruch wenn kind 1 am 26.7.2017 geboren ist und für dieses Kind Elterngeld Plus für 22 monate bezogen wird, wenn dann Geburtstermin für kind 2 der 15.6.2018 wäre, also gerade mal ein Altersunterschied von 11 monaten besteht? Wird da etwas vom elterngeld für kind zwei gekürzt wenn mann noch Elterngeld plus für kind 1 bezieht? Lg

von VW1506 am 05.10.2017, 13:29



Antwort auf: Wie hoch ist der elterngeldanspruch in folgendem fall...?

Hallo, dann sollte man das EG wieder auf Basis-Eg verkürzen und am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste EZ beenden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Wie hoch ist der elterngeldanspruch in folgendem fall...?

Gibt das gleiche EG beim zweiten Kind wie beim ersten, plus Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Allerdings verliert man EG beim ersten Kind. Außer der Vater übernimmt diese Zeit. Du solltest unbedingt der EG Kasse mitteilen das das zweite Kind währen des Bezuges von Kind 1 geboren wird und dich beraten lassen was am besten für euch ist. Auf jeden Fall solltet ihr aber das EG Plus in normales EG wandeln lassen. Du bekommst nämlich nur dann EG Plus, wenn du dich auch in EZ befindest. Um aber das höhere Mutterschaftsgeld zu bekommen was dir zur Geburt von Kind 2 zusteht, musst du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz vor Geburt beenden. Und damit endet dann auch dein EG-Anspruch für Kind 1. Vorteil aber, 100% Gehalt + die Hälfte vom 67% EG ist deutlich mehr wie wenn du für beide Kinder nur EG beziehst. Mein Rat wäre, prüft mal ob der Vater nicht die Zeit nehmen kann, er nimmt dann EZ für Kind1 und bekommt dafür entsprechend auch EG oder auch EG Plus sofern er neben dem EG zB noch in TZ innerhalb der EZ arbeiten will. Du beendest die laufende EZ und bekommst Mutterschaftsgeld und nimmst dann nach dem neuen Mutterschutz EZ für Kind2 und bekommst da dann wieder volles EG. Der Vater kann dann schauen ob er dann irgendwann noch später EZ und EG für Kind2 nutzt. Lass dir auch auf jeden Fall die verbliebene EZ von Kind1 absichern, bis zu 2 Jahre kannst du dir übertragen lassen für später. Hast dann zeit diese bis zum 8ten Lebensjahr noch zu nehmen. Mit 2 kleinen kindern willst du evtl nicht so schnell wieder VZ arbeiten, da ist es gut möglichst lange EZ nutzen zu können und zB innerhalb dieser in TZ zu arbeiten.

Mitglied inaktiv - 05.10.2017, 16:05



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