Guten Morgen Frau Bader,
seit dem 01.01.2018 beziehe ich ALG 1. Davor war ich bereits 15 Monate in Elternzeit und habe Elterngeld bezogen. Mein damaliger AG konnte mich danach nicht weiter beschäftigen. Jetzt erwarte ich mein zweites Kind im Januar 2019.
Wie berechnet sich bitte bei meinem Fall das Elterngeld für mein zweites Kind?
Vor meiner ersten Elternzeit habe ich 6 Jahre lang Vollzeit gearbeitet.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Nachricht.
Liebe Grüße Katja
von
Katja1976
am 18.05.2018, 08:27
Antwort auf:
Elterngeldanspruch nach ALG 1
Hallo,
Sie bekommen nur den Grundbetrag von 300 €, dazu bis zum dritten Geburtstag des ersten Kindes den Geschwisterbonus von 75 €.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2018
Antwort auf:
Elterngeldanspruch nach ALG 1
Da wird nix groß berechnet es zählen die 12monate vor Geburt von Kind zwei ALG geht mit null Euro in die Berechnung. Du bekommst den mindessatz und bis Kind 1 drei Jahre ist 75euro geschwisterbonus, also 375euro
von
misses-cat
am 18.05.2018, 08:52
Antwort auf:
Elterngeldanspruch nach ALG 1
Die Zeit des ALG I zählt als Monate mit 0 Einkommen, das wird also wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass du beim zweiten Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld bekommst.
von
Dojii
am 18.05.2018, 11:04