sea-urchin2019
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eigentlich zwei Fragen, die den Anspruch auf Elterngeld betreffen. 1. Wir sind im April 2016 von Deutschland in die USA gezogen. Damals habe ich Elterngeld fuer meinem damals 8 Monate alten Sohn bekommen. Der Anspruch auf Elterngeld ist dann verfallen, weil wir in ein Nicht-EU-Land gezogen sind. Wir planen unsere Ruekkehr nach Deutschland dieses Jahr im Sommer 2019 ( Ende Juli bis spaetestens Ende September). Haette ich noch Anspruch auf die restlichen Monate Elterngeld, deren Zahlung damals gestoppt wurde? 2. Wir erwarten gerade ein weiteres Kind, das noch hier in den USA geboren wird. Wie ich aber bereits in Frage 1 schrieb, planen wir fuer diesen Sommer unsere Ruekkehr. Das Kind waere dann ungefaehr 1-3 Monate alt. Frage: Habe ich fuer dieses Kind Anspruch auf Elterngeld in Deutschland? Gibt es Anmeldefristen fuer den Antrag auf Elterngeld? ( im Moment haben wir leider noch kein genaues Datum und auch noch keinen genauen Ort fuer die Wiederkehr) Ist es auch moeglich fuer zwei Kinder gleichzeitig Elterngeld zu beantragen? Also wenn noch Anspruch besteht, Elterngeld fuer den 4 Jaehrigen und gleichzeitig Elterngeld fuer das Neugeborene? Ich waere fuer jeden hilfreichen Hinweis dankbar. Mit freundlichen Gruessen
Hallo, 1. Nein, zu lange her 2. Ja. Rückwirkend kann man es 3 Mo bekommen. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Für Kind 1 besteht kein Anspruch mehr. Für Kind 2 kann ein Antrag gestellt werden. Bg
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