Benta
Da ich angestellt bin bekomme ich 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz und muss Basis-EG beantragen. Davon erhalte ich dann ja noch in der 9. Woche nach Geburt für den Rest des 2. Lebensmonat einen kleinen Teil EG. Nun werde ich in der ersten Zeit nach Geburt vermutlich noch Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit haben. Geht das in beiden Monaten ohne Abzüge beim EG? Oder nur im 1. LM? Ab dem 3. LM werde ich volles Basis-EG bekommen und keine Einnahmen mehr haben. Danke und viele Grüße Benta
Hallo, in der Zeit, wo Sie Mutterschaftsgeld bekommen, wird dieses mit dem Elterngeld verrechnet und man bekommt kein Elterngeld. Deshalb spielt es auch keine Rolle, wenn Sie in dieser Zeit andere Einkünfte haben, es ist ja schon verrechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Das kommt auf den reinen Zufluss (taggenau) an. Geht das Geld bei dir ein, wenn du noch Mutterschaftsgeld bekommst, hat es keine Auswirkungen auf das Elterngeld. Kommt es dagegen an Tagen an, an denen du bereits Elterngeld bekommst, wird es gegen das Basiselterngeld gerechnet und verringert es entsprechend in diesem Monat.
Benta
Wollte hier noch für andere Interessierte antworten, was die Elterngeldstelle mir mitgeteit hat: Jegliches Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit (außer Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß) während Mutterschutz oder weiteren Basis-EG-Monaten zählt zusammen und dann wird der Durchschnitt gebildet und dieser mindert das EG für alle Basis-EG-Monate. Meine selbstständigen Einnahmen im 1. und 2. LM werden also auf jeden Fall zu Abzügen beim Basis-EG führen. EG-Plus-Monate sind davon nicht betroffen, da wird ein extra Durchschnitt gebildet.
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