___Frau_Hase___
Liebe Frau Bader, Ich lebe in Schweden, habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, jedoch ein ruhendes Arbeitsverhältnis in Deutschland, da ich mich in Elternzeit befinde. Nun erwarte ich mein weiteres Kind. Habe ich Anspruch auf Elterngeld in Deutschland? Oder muss ich diesen in Schweden geltend machen? Vielen Dank im Voraus. Mit besten Grüßen.
Hallo, Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet. Nur dann besteht ein Anspruch. Liebe Grüße NB
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Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 02.03.2022 geboren. Ich bin bis 01.03.2024 in Elternzeit. Ich bekomme zurzeit Elterngeldplus. Das letzte Mal Elterngeld wird mir Anfang Dezember 2023 ausgezahlt. Ich habe somit 3 Monate lang kein Einkommen. Ich habe meinen älteren Sohn zum 02.01.2024 für den Kindergarten angemeldet. Ich möchte das jetzige Arbei ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein ehemaliger Arbeitgeber wäre damit einverstanden mich einzustellen obwohl ich direkt mit der Elternzeit für 1 Jahr starten würde, ist dies denn rechtlich möglich ? Oder muss man einen bestimmten Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu können ? Mit freundlichen Grüßen S ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Frage, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach über 10 Jahre Zugehörigkeit auf Ende April gekündigt um im Mai eine neue Herausforderung anzunehmen. Nun wurde ich genau in der Zeit in der ich meinen Resturlaub genommen habe und noch bevor ich die Unterschrift unter meinen neuen Arbeitsvertrag setzen konnte schwanger. Da ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch bis zum 21.09.2023 in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber A. Ab 1.10.2023 fange ich einen neuen Job bei Arbeitgeber B an. Nun meine Frage an Sie: - Kann ich meinen Job zum 21.09.2023 bei Arbeitgeber A kündigen? Und behalte ich dann meine vollen Bezüge falls ich in einem Jahr erneut Schwanger s ...
Hallo :) Ursprünglich habe ich zwei Jahre Elternzeit bei meiner Arbeitgeberin beantragt und auch für diese zwei Jahre Elterngeld plus. Nun ist es aber so, dass unerwartet mein Arbeitsverhältnis in der Elternzeit endet, weil meine Chefin ihr Geschäft schließt. Muss ich mich nun arbeitslos melden oder nicht, da ich ja noch Elterngeld bekomme und ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
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Hallo, mein Mann arbeitet seit 32 Jahren in der selben Firma. Hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50%. Ich selbst besitze auch einen mit derselben Prozentzahl, arbeite momentan nicht (habe auch keinen Arbeitsvertrag mehr), weil ich schon länger wegen meiner Krankheit krank geschrieben bin. Es gibt keinen Krankengeldbezug mehr, so dass ich üb ...
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