Liebe Frau Bader,
Ich lebe in Schweden, habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, jedoch ein ruhendes Arbeitsverhältnis in Deutschland, da ich mich in Elternzeit befinde.
Nun erwarte ich mein weiteres Kind.
Habe ich Anspruch auf Elterngeld in Deutschland? Oder muss ich diesen in Schweden geltend machen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit besten Grüßen.
von
___Frau_Hase___
am 03.08.2022, 21:48
Antwort auf:
Elterngeldanspruch, Ausland, ruhendes deutsches Arbeitsverhältnis
Hallo,
Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet. Nur dann besteht ein Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2022