queenrosy
Liebe Frau Bader, momentan bin ich noch bis 21.8.18 in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in Elternzeit von der Geburt meines letzten Kindes (Geburtstag war der 10.9.16) her. Ab 22.8.18 bin ich in Mutterschutz durch meine erneute Schwangerschaft. Seit 11.09.17 war ich nebenberuflich selbständig als Tagesmutter tätig. Da ich keinen Immunschutz gegen das Zytomegalie-Virus habe, hat mir meine Frauenärztin ab 1.3.18 ein generelles Beschäftigungsverbot ausgestellt. Besteht Aussicht darauf, dass mein dadurch ausgefallenes Einkommen (ich musste alle Verträge mit den Eltern der Tageskinder sofort kündigen) angerechnet wird auf mein Elterngeld? Die Verträge wären noch bis nächstes Jahr gegangen, das Jugendamt hatte alles genehmigt - ich kann alles schriftlich nachweisen. Eine befreundete Rechtsanwaltsfachangestellte berichtete mir von einem ähnlichen Fall in ihrer Kanzlei - der selbständig tätigen Mutter wurde damals Recht gegeben und all ihre bestehenden Verträge, die sie durch das Berufsverbot nicht mehr erfüllen konnte, wurden auf das Elterngeld angerechnet. Was meinen Sie? Könnte ich eine Chance darauf haben oder empfehlen Sie mir gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, der meine Ansprüche evtl. nachdrücklicher der L-Bank darlegen könnte als ich? Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort und herzliche Grüße!
Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann hier nicht greifen, da Sie keine Arbeitgeber haben. Das Mutterschutzgesetz greift bei Selbstständigen nicht. Das ein fiktives Einkommen beim Elterngeld berücksichtigt wird, habe ich noch nicht gehört. Ich würde es aber auf jeden Fall versuchen. Liebe Grüße NB
Dojii
Das Mutterschutzgesetz gilt nach meinem aktuellen Sachstand nur für Angestellte und nicht für Selbstständige. Soweit ich weiß ist ein Beschäftigungsverbot für Selbstständige damit quasi hinfällig, da du keinen Arbeitgeber hast, dem du das BV abgeben kannst. Als Selbstständige trägst du zudem das alleinige unternehmerische Risiko und damit verbundene Gewinnausfälle. Sollte sich das mit der Novellierung zum 01.01.2018 geändert haben freue ich aber natürlich mich über eine Korrektur. ^^
Mitglied inaktiv
Deine Frauenärztin ist gar nicht berechtigt, berufliche Risiken zu bewerten. Das hätte nur ein Arbeitsmediziner machen dürfen. Abgesehen davon, dass Selbstständige nicht vom MuSchG geschützt sind. Es hätte da eine bessere Lösung gegeben, wenn man die Kinder, die du betreust, auf HCMV getestet hätte. Dann hättest du nur die Verträge kündigen müssen, wo die Kinder positiv sind. Und das sind die wenigsten, etwa nur 13-30% der Kleinkinder sind positiv. Das Beschäftigungsverbot bezog sich von vornherein nur auf Beschäftigungen mit Arbeitgeber.
85kathali
Aber ist es nicht sowieso so, dass bei Selbstständigen oder Mischeinkünften das letzte Kalenderjahr bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt wird? Im dem Fall also 2017. Somit wäre für die Elterngeldberechnung total egal, was du 2018 verdient oder nicht verdient hast. Oder irre ich mich da?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3