Sehr geehrte Frau Bader unser Sohn wurde am 29.05.2018 geboren. Ich habe aber bereits meinen derzeitigen Job zum 30.09 gekündigt und würde noch gerne Elternzeit/Elterngeld vom 29.07 bis 29.09 nehmen. Also die vollen 2 Monate für den Vater. Da es mir diese Kurzfristigkeit nicht mehr gestattet den kompletten Rest-Urlaub zu verbrauchen hat mir der Arbeitgeber angeboten diesen auszubezahlen. Frage Habe ich dann noch Anspruch auf Elterngeld für den Zeitraum vom 29.08 bis 29.09 oder wird diese Auszahlung wie ein Gehalt beim Teilzeitjob angesehen und gegen das Elterngeld verrechnet? Vielen herzlichen Dank! mschneid0207
von mschneid0207 am 06.07.2018, 21:21