Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldanspruch bei neuem Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldanspruch bei neuem Mutterschutz

anchorage0303

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Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind (Sohn) wurde am 11.6.2017 geboren. Ich befinde mich derzeit in meiner zweijährigen Elternzeit und beziehe reguläres Elterngeld (nicht plus). Mein Elterngeldanspruch endet daher am 10.6.18. Ende Juni 2018 erwarten wir unser zweites Kind (ET 26.6.18). Ich befinde mich daher ab 15.5.18 wieder im Mutterschutz und werde Mutterschaftsgeld erhalten. Meine Frage ist nun, was passiert mit meinem Elterngeldanspruch im Zeitraum 15.5.-10.6.18 für unseren Sohn. Muss/kann ich hier irgendwelche Anträge auf (vorzeitige) Auszahlung stellen oder entfällt/reduziert sich dieser Anspruch? Dies würde ja aber dann bedeuten, dass ich aufgrund der raschen Schwangerschaft benachteiligt werde? Vielen Dank bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sarah Manasescu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Basis EG kann nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Das wird angerechnet. Liebe Grüße NB


Dojii

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Man muss aber noch dazu sagen, dass das Mutterschaftsgeld für das neue Kind NICHT auf das Elterngeld des alten Kindes angerechnet wird. Das alte Elterngeld läuft also in normaler Höhe weiter bis 10.06.2018. In dieser Konstellation kommt es also zu keiner Verrechnung, das das Elterngeld für das ältere Kind endet, bevor das Elterngeld für das neue Kind beginnt.


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