Heymannc
Liebe Frau Bader, Zu den Anspruchsvoraussetzungen des Elterngeldes nennt das Familienministerium an erster Stelle, das das Kind durch die Mutter selbst betreut und erzogen werden muss. Zitat: „Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst“. Ist die Annahme eines Tagesmutter- oder Krippenplatzes während des Elterngeldbezugs schädlich? Ändert sich die Lage, wenn ich erst ein paar Monate später arbeiten gehe? Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Liebe Grüße Claudia
Hallo, Nein, das ändert nichts an dem Anspruch. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich habe schon mehrere Babys in der Krippe betreut, wo ein Elternteil noch in EZ mit EG-Bezug war. Die Betreuung verändert das EG nicht. Soweit eine Arbeit aufgenommen wird wird das EG angerechnet. Es gibt mehrere Mütter, die ihr Kind betreuen lassen und zuhause sind und das hat finanziell keine Auswirkungen. Manche bekommen sogar die Betreuung bezahlt und das auch bei Kinder U1.
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