Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagesmutter schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tagesmutter schwanger

SteffiP60

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Hallo Frau Bader, unsere Tochter wird seit letztem Jahr von einer Tagesmutter betreut. Nun hat sie uns Anfang der Woche eröffnet, dass sie in der 20. SSW ist und Anfang Juli ihr 3. Kind erwartet. Sie will die Betreuung bis zur Geburt weiterführen und "lediglich" 3 Wochen Urlaub vorher nehmen. Nun habe ich die Herausforderung, dass wir mindestens sowohl den Juni als auch den Juli keine Betreuung für unsere Tochter haben und und ich mich eigentlich gern nach Alternativen umschauen würde. Ab August haben wir einen Kindergartenplatz, ggf. könnten wir dort schon eher starten. Allerdings steht in unserem Vertrag, dass wir 12 Wochen zum Monatsende kündigen müssten und die Monate Juni und Juli nicht kündbar sind (weil direkt vor dem Kita-Start..). Sehen Sie hier Möglichkeiten, dass wir überhaupt auf Alternativen ausweichen können oder sind wir an diesen Vertrag gebunden und müssen irgendwie versuchen, die Ausfälle familienintern zu covern oder auf ein Einverständnis der Tagesmutter hoffen? Herzlichen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ohne den Vertrag zu kennen würde ich hier von einem Grund für ein außerordentliches Kündigungsrecht ausgehen. Sie kann ja im Ergebnis zwei Monate nicht betreuen. Liebe Grüße NB


Neverland

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Ich würde da mit der TaMu reden. Ich bezweifle, daß sie euch nicht vorher aus den Vertrag lässt, wenn sie in dem Zeitraum gar nicht betreuen kann. Unglücklich ist, das sie euch erst jetzt erst diese Mitteilung macht.


bellis123

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Ich vermute, dass ihr die 3 Wochen Urlaub akzeptieren müsst (die meisten Kitas haben auch im Sommer 3 Wochen geschlossen, sowie diverse weitere Schließtage). Ich würde im Vertrag mal nachschauen, ob da etwas dazu steht, wie frühzeitig Urlaub bekannt gegeben werden muss. Was den nachgeburtlichen Mutterschutz angeht, bin ich auch gespannt was Frau Bader schreiben wird, ich vermute jedoch, dass ihr da früher aus dem Vertrag kommt.


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