Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Hallo, Ich finde leider nichts was mir weiter hilft. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich bin im März 2018 mit Kind 1 schwanger geworden und sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. (Gruppenleitung Kita U3) ich bis Nov. 2021 in Elternzeit und habe im November 2019 nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 als Tagesmutter nebenberuflich angefangen. Jetzt bin ich ungeplant wieder schwanger geworden. Was muss ich jetzt tun? Bekomme ich ein Beschäftigungsverbot? Mein Titer und die Belastung haben sich ja nicht geändert. Bekomme ich dann mein Gehalt wieder oder stehe ich ohne Geld dar? Tagesmutter ist ja sowas wie selbstständig. Was muss ich beachten? Liebe Grüße

von Mona790 am 01.01.2020, 07:25



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Hallo, Sie sind in Ez u bekommen nichts vom AG-ein Bv in EZ gibt es nicht. Ansonsten sind Sie selbständig u haben dann schlichtweg keinen Verdienst.Ein Bv bei Selbständigen gibt es nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2020



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Du schreibst ja selber du bist wie selbständig. Als es liegt in deiner Veranstaltung ob du arbeitest oder nicht, ein BV gibt es nicht

von misses-cat am 01.01.2020, 08:12



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Als selbständige Tagesmutter hast du kein Beschäftigungsverbot und auch keinen Mutterschutz. Du bestimmst selber wie du arbeitest und bist alleine für deine finanziellen Dinge verantwortlich. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 01.01.2020, 09:21



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Du bist nicht sowas wie Selbstständig du BIST Selbstständig. Sprich Mutterschutz, BV gibt es für dich nicht. Hast du eine Zusatzversicherung über Krankengeld? (Also das du bei längerem Ausfall Krankengeld bekommst?) da könntest du mal nachfragen wie das Aussieht in so einem Fall. Du kannst arbeiten solange du es willst bzw kannst. Beachte Bitte das für die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständig das letzte Vollständige Steuerjahr maßgeblich ist. Sprich kommt das Kind bis 31.12.2020 ist die Grundlage das Jahr 2019, kommt es nach dem 1.1.21 dann ist die Grundlage das Jahr 2020. Ich würde mich also so schnell wie möglich um die Steuererklärung fürs Jahr 2019 kümmern. Auch würde ich (bin auch Tagesmutter) so schnell wie möglich den Eltern bescheid geben, damit diese sich einen neuen Platz suchen können. Sofern du nicht vorhast bald nach der Geburt wieder zu arbeiten.

von Woelfini am 01.01.2020, 09:56



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Du schreibst, du hast EZ bis Nov 21! Also bist du aktuell noch in EZ bei deinem Hauptarbeitgeber und arbeitest nur Nebenberuflich als Tagesmutter in Elternzeit?

von cube am 01.01.2020, 11:22



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Vom eigentlichen AG bekommt sie kein BV, sie arbeitet ja gar nicht zur Zeit in der Einrichtung. Einzig zu Beginn des neuen Mutterschutz kann sie die Elternzeit beenden, um volle Mutterschutz Leistungen zu bekommen. Das sie jetzt als Tagesmutter arbeitet, ist ihre Verantwortung. Wer soll ihr ein BV ausstellen und weiter Lohn zahlen?

Mitglied inaktiv - 01.01.2020, 11:41



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Also für das EG ist es top, bis dahin aber ist es deine Sache. Deine EZ frühzeitig beenden geht nur zum neuen Mutterschutz. Dann hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld, den so wir ich verstanden habe besteht der Vertrag noch und du arbeitest nur innerhalb der EZ als Tagesmutter. Da das eine selbstständige Tätigkeit bist bist du dafür auch selbst verantwortlich. Ein BV greift also nicht. Aber es muss gar nicht sein das du jetzt immer noch nicht immun bist. Oft steckt man sich nämlich unerkannt über die eigenen Kinder an. Also Titer kontrollieren lassen. Grundsätzlich liegt es aber in deiner eigenen Verantwortung ob du nun weiter arbeitest oder nicht. Mit entsprechender Sensibilisierung und Hygiene sollte das aber möglich sein. Ich vermute mal dein erstes Kknd ist November 18 geboren worden, du hast ein Jahr EG bezogen, also bis November 19? Dann gilt für dich als selbstständige das dein kibd da es ja sicherlich vor dem 31.12.2020 geboren wird, das eigentlich 2019 als Berechnungsgrundlage herangezogen werden würde für das erneute EG. Da du aber 2019 EG bezogen hast, kann das auf deinen Antrag hin hinaus ausgeklammert werden das gilt für jedes Jahr in dem du Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bis zum 14ten Lebensmonat bezogen hast. Theoretisch könntest du also bis 2017 zurück gehen. Musst du halt rechnen was für dich das beste ist.

von Felica am 01.01.2020, 12:30



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Hallo. Danke für die ganzen Rückmeldungen! Ja ich bin noch in Elternzeit und so wie ich es jetzt rausbekommen habe, bekomme ich Mutterschaftsgeld. Den Eltern werde ich es erst mit Ende der 12. Woche erzählen. Vorher ist mir das Risiko zu hoch. Mein Problem war halt, dass egal wo ich gefragt habe ein e andere Antwort bekomme, weil Tagesmütter überall irgendwelche Sonderregelungen haben und mit der Elternzeit ist es nochmal komplizierter, da ich hauptsächlich noch Angestellt bin. Weiß jemand vielleicht wo man sich da genau Informieren kann, wo man sich auch auf die Aussagen verlassen kann?

von Mona790 am 01.01.2020, 13:46



Antwort auf: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Ich kann dir nur zu den Infektionsgefährdungen sagen, dass fast alle relevanten Infektionsgefährdungen umso größere Schäden anrichten können, je früher in der Schwangerschaft sie auftreten. Also gerade die Zeit bis zur 12. SSW ist die sensibelste. Bei fehlender Ringelrötelnimmunität und Rötelnimmunität kann man sogar ab der 21. SSW wieder arbeiten, sofern keine Erkrankungen auftreten bei den betreuten Kindern. Was fehlt dir denn im Titer? Was fehlt an Impfungen? Informieren was dir als Tagesmutter zusteht? Nach MuSchG steht dir gar nichts zu, denn du fällst selbstständig nicht unter den Geltungsbereich. Elternzeit beenden kannst du zur neuen Mutterschutzfrist. Das ist unstrittig, so lange dein angestelltes Verhältnis noch besteht.

Mitglied inaktiv - 01.01.2020, 15:01



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneut schwanger während Elternzeit mit Elterngeld Plus

Liebe Frua Bader, meine Tochter ist am 27.07.2015 geboren und ich befinde mich derzeit in der Elternzeit (bis 30.09.2017) und arbeite 25 h/Woche und beziehe somit das Elterngeld Plus. Vorher der Geburt habe ich 40 h/Woche gearbeitet. Wir haben uns jedoch entschieden doch nicht so lange mit dem nächsten (dritten) Kind zu warten und ich möchte er...


während Elternzeit erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Bader unser 1. Kind wurde im Dezember 2014 geboren. Die Elternzeit für Kind 1 geht bis zum Februar 2017. Nun bin ich erneut schwanger. Geburtstermin ist Juni 2016. Bekomme ich von meinem AG erneut den Zuschuss von Mutterschaftsgeld, wenn ich mindestens 6 Wochen vor Mutterschutz die 1. Elternzeit kündige und die 2. Elternzeit...


Während Elternzeit erneut schwanger, AG Zuschuss bzgl. Ausgleichzahlung

Guten Tag, Ich arbeite als Ärztin (Privat versichert) im KH und bin im Elternzeit und wurde erneut schwanger. Die Elternzeit habe ich vorzeitig gekündigt, bin aktuell im Mutterschutz. Während der Mutterschutz bei der 1. Schwangerschaft wurde ganz normal die durchschnittliche Nettolohn (inkl. Ausgleichzahlungen von Nacht-, Wochenendendienste ...


Während Elternzeit erneut Schwanger - Beschäftigungsverbot?

Hallo, ich arbeite im Sozialdienst im Schichtdienst( vor meiner 1. SS 30h/W) Ich habe 1,5Jahre Elternzeit genommen, die bis zum 9.6.17 geht. Im Februar 17 beginne ich wieder mit arbeiten (noch kein neuer o Änderungsvertrag)- 15 o 20h. Meine Frage: -- Wenn ich nächstes Jahr während meiner laufenden Elternzeit wieder Schwanger werden sollt...


Während Elternzeit ist mein Arbeitgeber insolvent, erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit (3 Jahre beantragt). Mein Arbeitgeber steckt mitten im Insolvenzverfahren. Soviel ich weiß sind bereits alle Mitarbeiter zum 31.12.2016 gekündigt worden. Ich habe jedoch noch keine Kündigung bekommen. Da ich nun ganz frisch wieder schwanger bin, hätte ich diesbezüglich ...


Während Elternzeit erneut schwanger, was tun?

Hallo, Meine 2-jährige Elternzeit endet Anfang August 2017. Nun bin ich wieder schwanger. Wie gehe ich vor? Wie steht es um Mutterschaftsgeld. Würde vermutlich wieder Bv bekommen. Vertraglich ist noch nichts Neues mit Arbeitgeber festgelegt. Muss mich aber jetzt beim AG melden. Was hab ich für Möglichkeiten?


Während Elternzeit erneut schwanger Mutterschaftsgeld und AG Zuschuss

Hallo Frau Bader, ich bin wieder schwanger :-) Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich den AG Zuschuss beantragen kann, trotzt das ich noch in Elternzeit bin. Nun die Frage wie es genau richtig wäre. Muss ich ein Tag vorher die Elternzeit vor dem Mutterschutz beenden? Also zB EZ Ende 2.2.19 und Mutterschutz Anfang 3.2.19? Vielen Da...


Erneut schwanger während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 3.9.18. Seit Bekanntgabe der Ssw habe ich vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten und volles Gehalt bis zum Mutterschutz erhalten. Die geplante Elternzeit beträgt 1Jahr, also wird cca. bis zum 3.9.19. laufen. In dem Falle, dass ich während der Elternzeit mit dem er...


Erneut Schwanger während Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich entbinde Ende Oktober (1. Kind). Habe 3 Jahre Elternzeit angemeldet aber mit Wunsch auf Teilzeitarbeit (30Std/Woche) ab dem 2. Jahr. Wenn ich aber im 1. Jahr wieder schwanger werde läuft dann die Elternzeit meines ersten Kindes bis zum Beginn meiner Teilzeitbeschäftigung oder sollte ich die Elternzeit bei Bekanntwerden der 2....


Beschäftigung während Elternzeit bei anderem Arbeitgeber, erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege...