Hallo Frau Bader,
Ich entbinde Ende Oktober (1. Kind). Habe 3 Jahre Elternzeit angemeldet aber mit Wunsch auf Teilzeitarbeit (30Std/Woche) ab dem 2. Jahr. Wenn ich aber im 1. Jahr wieder schwanger werde läuft dann die Elternzeit meines ersten Kindes bis zum Beginn meiner Teilzeitbeschäftigung oder sollte ich die Elternzeit bei Bekanntwerden der 2. Schwangerschaft abbrechen? Da ich als chemikantin arbeite würde ich sofort wieder ein beschäftigungsverbot bekommen (wie auch bei meiner jetzigen Schwangerschaft), wäre es doch sinnvoller abzubrechen damit ich anstatt Elterngeld wieder meinen vollen Lohn bekomme?! Oder?
von
LadyDane
am 24.09.2018, 16:06
Antwort auf:
Erneut Schwanger während Elternzeit
Hallo,
es ist rechtlich nicht möglich, die Elternzeit bei Bekanntwerden einer weiteren Schwangerschaft abzubrechen, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2018
Antwort auf:
Erneut Schwanger während Elternzeit
du kannst deine elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. anders nicht.
solltest du bis beginn mutterschutz schon teilzeit arbeiten und wirklich ein bv erhalten, wovon du bitte nicht ausgehen solltest, da der AG dich umsetzen muss wenn möglich, würdest du das gehalt weiter bekommen, was du dann aktuell verdienst ABER die elternzeit läuft im hintergrund weiter. erst zum beginn des neuen mutterschutzes endet sie dann, wenn du sie vorzeitig beendetst. dann würdest du auch den vollen mutterschutzlohn erhalten. wenn du die elternzeit nicht vorzeitig beendest und von der teilzeit direkt in den mutterschutz gehen, erhälst du den AG anteil nur tz-bezogen.
von
mellomania
am 24.09.2018, 17:01