Hamtorine
Guten Tag, Ich arbeite als Ärztin (Privat versichert) im KH und bin im Elternzeit und wurde erneut schwanger. Die Elternzeit habe ich vorzeitig gekündigt, bin aktuell im Mutterschutz. Während der Mutterschutz bei der 1. Schwangerschaft wurde ganz normal die durchschnittliche Nettolohn (inkl. Ausgleichzahlungen von Nacht-, Wochenendendienste usw) bezahlt. Nun habe ich nur das Mutterschaftsgeld ohne Ausgleichzahlung.. Bei der Nachfrage wusste die Personalabteilung auch nicht genau, wie es sich verhält bei diese Stuation. Kriege ich nicht die selbe Höhe von Mutterschaftsgeld wie bei der 1. Schwangerschaft oder gibt es tatsaechlich ein Unterschied? MfG
Hallo, als privat versicherte fehlt Ihnen doch der Zuschuss von der kranken Kasse, Sie haben somit 13 x 31 € weniger. Die Zuschläge sind zu zahlen, aber zu versteuern. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du die Elternzeit vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes beendet hast, dann musst du von deinem Arbeitgeber den gleichen Arbeitgeberzuschuss wie bei der letzten Schwangerschaft erhalten.
Sternenschnuppe
Steht Dir alles zu wie bei der ersten Schwangerschaft. Sag der Personalerin sie soll das wie bei der ersten bei der Krankenkasse einreichen. Umlage 2.
malini
Der einzige Unterschied wäre, wenn sich deine Steuerklasse geändert hat in der EZ. Bei ner schlechteren Klasse gibt's auch im Mutterschutz weniger Geld.
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