Hallo,
Ich bin seit dem 12.1.17 im Beschäftigungsverbot (durch Arbeitgeber). Mein Kind wird voraussichtlich am 22.8. zur Welt kommen, mein Mutterschutz beginnt nun. Im Anschluss möchte ich gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Laut Personalabteilung habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen (27 reguläre Tage für das Jahr 2017 +3 Resturlaubstage aus 2016). Meines Wissens nach müsste dieser Urlaub doch gekürzt werden, da ich ja nur bis Juli 2017 arbeite bzw im Beschäftigunsverbot bin? Während des Mutterschutzes und Elternzeit habe ich doch keinen Urlaubsanspruch mehr.
Geplant ist, nach 2 Jahren mit einer reduzierten Stelle wieder zu kommen, diese muss ich 3 Monate vorher beantragen. Laut Personalabteilung muss ich jedoch meinen Resturlaub mit meiner aktuellen Stelle abgelten, sprich mit meiner bisherigen Vollzeitstelle bzw. 91% Stelle. Das hieße dann, dass ich bei 30 Tagen Resturlaub noch ca. 1,5 Monate zu Hause bleiben könnte und dabei mein jetziges Gehalt beziehe. Anschließend soll ich dann meine Stelle reduzieren.
Mein Plan war aber, die Stelle von vornerein zu reduzieren, z.B. auf 50% und den Urlaub dann zu nehmen, was bedeuten würde, dass ich ca. 3 Monate zu Hause bleiben könnte beim Gehalt einer 50%-Stelle (Wäre natürlich praktischer wegen Kiga-Eingewöhung und im Falle einer erneuten Schwangerschaft)
Wenn ich Variante 1 der Personalabteilung wähle sehe ich für mich auch finanzielle Nachteile, da ich natürlich mehr Steuern zahlen muss als volle Stelle. Angeblich hätte ich aber keine andere Wahl.
Können Sie mir da weiterhelfen? Laut Personalabteilung gibt es wohl auch keinen Vertrag bzw. Gesetz, wo ich das alles nachlesen kann, so dass ich mich auf eine telefonische Aussage verlassen muss.
Vielen Dank!
von
wooodi
am 12.07.2017, 12:28
Antwort auf:
Wann und wie muss ich Urlaub aus Beschäftigungsverbot nehmen?
Hallo,
1. Urlaubsanspruch haben Sie bis zum Ende des Mutterschutzes
2. VZ Urlaub kann nach der EZ genommen werden, in der EZ wird er VZ-vergütet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
Wann und wie muss ich Urlaub aus Beschäftigungsverbot nehmen?
du unterliegst einem irrtum glaub ich. 30 tage urlaub aus vollzeit ist nicht gleich 60 tage mit halbtags. tage sind tage. nur das was du in der zeit verdienst richtet sich dann nach dem vollzeitjob. daher bleibt es bei 30 tagen insgesamt, egal ob du vollzeit arbeitest oder halbtags. ichh abe auch 30 tag im jahr bei einer tz stelle. kann ja auch nicht 60 draus machen.
von
mellomania
am 12.07.2017, 15:22
Antwort auf:
Wann und wie muss ich Urlaub aus Beschäftigungsverbot nehmen?
Du erwirbst bis Ende der Mutterschutzfrist, das ist bis Oktober Urlaubsansprüche. Das sind 10/12 vom Jahresurlaub. 27 Tage könnten hinkommen.
Und wen man davon ausgeht, dass ein Monat rund 20 Arbeitstage hat, kannst du mit 30 Arbeitstagen in Vollzeit ca 1,5 Monate bei vollem Gehalt zu Hause bleiben. Dann wäre das aber eine Vollzeitstelle und keine Teilzeitstelle.
Da du nach der Mutterschutzfrist die Elternzeit beginnst, muss dann die TZ Stelle beginnen. Die TZ in EZ muss zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche umfassen. Dann hast du viel länger Urlaub.
Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 16:48
Antwort auf:
Wann und wie muss ich Urlaub aus Beschäftigungsverbot nehmen?
Da sind wirklich einige Denkfehler drin.
1. Urlaubsanspruch hast du bis einschließlich dem Monat in dem dein Mutterschutz endet, also auch bis mindestens 8 Wochen nach Geburt. Nur Monate in denen du komplett in EZ bist - werden bei Urlaub ausgeklammert. Arbeitest du nur einen Tag in dem Monat, hast du da vollen Urlaubsanspruch. Und Mutterschutz ist wie arbeiten.
Wenn Du planst innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, dann ruht auch da dein Urlaub. erst wenn du die EZ beendest hast kommt auch der Urlaub zum tragen. ABER !!! es ist (fast) immer intelligenter Teilzeit INNERHALB der EZ zu arbeiten. gerade wenn ihr Nr2 plant. Das hat Auswirkungen dann auf das zweite Mutterschaftsgeld. Bist du in EZ, dann darfst du die laufende EZ nämlich zum neuen Mutterschutz auch vorzeitig beenden. In dem Moment lebt dann dein eigentlicher VZ-Vertrag wieder auf, was heißt Du bekommst nicht nur die bis zu 13 € von der KK pro Tag sondern eben auch die Different zum VZ-Gehalt vom AG. Selbst dann wenn Du vorher in TZ gearbeitet hast oder du gar nicht gearbeitet hast - sofern du wie gesagt die laufende EZ beendest. ist es aber so das du nach der zeit daheim sagst, och ich verzichte auf meinen Schutz innerhalb der EZ zu arbeiten und ändere den VZ-Vertrag dauerhaft in einen TZ-Vertrag, dann gibt es Mutterschaftsgeld auch nur über die TZ.
Und wie gesagt, den bisher erworbenen Urlaub musst du auch erst NACH der EZ nehmen, in dem Moment wo du TZ innerhalb der EZ arbeitest, hast du da einen eigenen Urlaubsanspruch. Das sind quasie zwei getrennte Arbeitsverträge wobei Nr2 auf Nr1 basiert, sprich Urlaubsanspruch, Gehalt usw muss alles umgerechnet werden.
Da kommen wir dann zum nächsten Punkt. Wie viel Urlaub du bekommst wenn Du TZ arbeitest hängt von deinen ArbeitsTAGEN ab, nicht davon wie viele Stunden du arbeitest. Wenn Du in TZ an 5 Tagen arbeitest wie jetzt auch, dann hast du dann auch 30 Tage Urlaub und nicht 15 Tage. Der Ag ist auch nicht verpflichtet den auszuzahlen oder dir den in TZ umzurechnen. Zumal wie gesagt es eh erst nach der EZ möglich wäre - wenn du dauerhaft auf deinen jetzigen Vertrag verzichtest hast.
Davon ab, schon mal darüber nachgedacht wie das mit Elterngeld 2 geplant ist? Das wird nämlich nach deinem Einkommen in den 12 Monaten vor erneutem Bezug berechnet, nur die ersten 12 Monate plus die Mutterschutzzeiten werden da ausgeklammet. Wenn Kind 2 erst kommt wenn Kind1 schon älter wie 1 Jahr ist wird es weniger EG werden - im schlechtesten Fall nur der Mindestsatz. Da dann mit dem Monat VZ-Lohn wegen dem Urlaub rechnen zu können könnte hilfreich sein. Klar, du könntest den erst nehmen nach dem deine EZ eh durch ist - weil wie gesagt vorzeitig diese beenden darfst du nur zum neuen Mutterschutz, aber evtl kommt Kind2 ja knapp nach dem 2ten Geburtstag von Kind1 bzw der neuen Mutterschutz beginnt knapp danach - da konntest du dann mit dem Urlaub - und entsprechend mehr Lohn wie mit TZ - überbrücken. Das es auch beim 2ten Kind ein BV gibt ist ja alles andere wie sicher. Nur mal so zur Überlegung....
Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 17:38