Hallo Frau Bader,
ich hätte eine ergänzende Frage zum Thema Elternzeit anhängen beim 2. Kind:
Wenn ich die restliche Elternzeit vom 1. Kind nach vorzeitiger Beendigung wegen der Mutterschutzfrist der Elternzeit des 2. Kindes anhänge und der Arbeitgeber einwilligt, besteht dann beim 3. Kind erneut die Möglichkeit ohne Einwilligung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig zu beenden, damit die Mutterschutzfrist erneut greift, oder gibt es hier ein Problem?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Alina
von
Alina
am 07.03.2017, 21:57
Antwort auf:
Elternzeit anhängen 2. Kind, Möglichkeit erneuter vorzeitiger Beendigung 3.Kind?
Hallo,
das geht auf jeden Fall, möglicherweise verfällt dann aber der Rest der Elternzeit von Kind 1, das kommt darauf an wann es geboren ist und wie viel noch übrig ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit anhängen 2. Kind, Möglichkeit erneuter vorzeitiger Beendigung 3.Kind?
Das geht schon, aber je nachdem, wann Kind 1 geboren ist, verfällt dann evtl. ein Teil der Elternzeit. Denn ich glaube, bei bis Juni 2015 geborenen Kindern kann man die Elternzeit nur auf 2 Abschnitte aufteilen. Ich weiß ja nicht, wieviel du dann noch "übrig" hättet von Kind 1.
Aber wahrscheinlich ist es eh nicht mehr so viel was da übrig ist, da lohnen sich dann 14 Wochen Vollzeitgehalt mehr :).
von
malini
am 08.03.2017, 10:51