Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindkrank Partner 2. Kind, wenn für 1. Kind Mutter in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindkrank Partner 2. Kind, wenn für 1. Kind Mutter in Elternzeit

Pikey

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Hallo, es gab eine ähnliche Frage, jedoch auf Einzelkind er bezogen, deshalb frage ich hier für den Geschwisterfall. Kann mein Partner kindkrank für Nr. 2 (Alter: 2 Jahre) geschrieben werden, um sich um um das kranke Kind Nr. 2 zu kümmern? Oder muss sich die Mutter in Elternzeit, die sich um das 3-monatige Kind Nr. 1 kümmert und es regelmäßig stillt, sich auch noch um das kranke Kind Nr. 2 kümmern? Wie ist es, wenn die Mutter und Kind Nr. 1 krank sind und Kind Nr. 2 nicht in der Kita, kann der Vater dann kindkrank geschrieben werden, um sich um das kranke Kind zu kümmern, auch wenn die kranke Mutter in Elternzeit ist? Viele Grüße Pikey


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Anspruch besteht, wenn niemand anderes das Kind 2 betreuen kann. Und das sehe ich hier nicht. Sie sind ja da. Liebe Grüße NB


Neverland

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Du musst gegenüber der KK bestätigen, daß es keine andere geeignete Person im Haushalt gibt, die sich um das kranke Kibd kümmern kann. Wie das gegenüber dem AG und der KK wirkt, wenn dieses der Mutter nicht möglich ist, musst du selbst einschätzen. Mein AG wäre jedenfalls etwas fassungslos.


Frau_H.

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Naja, wenn du selbst gesund bist und "nur" das kleine Kind zusätzlich betreuen musst, ist das kein Grund für deinen Mann kindkrank nehmen zu dürfen. Als ich damals jedoch selbst an Corona erkrankte (und dadurch nicht betreuungsfähig war) und beide Kinder ebenfalls krank wurden, ist mein Mann tatsächlich entsprechend zu Hause geblieben. Wir hatten dies aber im Vorhinein bei KK und AG abgefragt bzw vorab besprochen. Ich hatte mir meine Krankheit zusätzlich auch vom Hausarzt attestieren lassen für den Fall, dass es doch noch zu Rückfragen kommen sollte.


Tini_79

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Auf der Krankschreibung ist anzugeben, ob (dass) niemand anderes im Haushalt das kranke Kind betreuen kann, Punkt. Ob (in dem Fall) die Mutter in EZ ist oder gerade beim Besuch der entfernt wohnenden Familie oder arbeiten, wer sollte das prüfen und wie? Ja, es wird hier immer gerne so getan und nein, ich rate natürlich nicht zum vorsätzlichen Sozialbetrug, aber wenn du dich mit einem Baby nicht um ein krankes Kleinkind kümmern kannst, was dir vielleicht gerade die Wohnung vollbricht oder Stunden bei 40 Fieber wimmert, dann ist das so. Da muss sich auch keine deutsche Mutter heroisch opfern. Ich kann dir nur sagen, das hat hier über bald 18 Jahre bei diversen KK und in verschiedenen Konstellationen von Student, Arbeitsloser, selbst krank oder sonst was nie jemanden interessiert, was der jeweils andere Partner in der Zeit gemacht hat.


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