Hallo Frau Bader
Ich habe bei meinem 1. Kind 15 Monate EZ genommen. Angedacht ist; dass ich nach Ende der EZ meines 2. Kindes zunächst die verbleibende EZ von K1 aufbrauche und in TZ arbeite, um meine vertragliche Wochenstundenzahl stehen lassen zu können.
Nun eine praktische Frage: bei K2 musste ich die EZ nun genau in Lebensmonaten nehmen. Die EZ von K2 endet am 7.5., K1 ist aber am 15.3 geboren.
Muss ich nun parallel laufende EZ beantragen ab 15.4 für K1 oder hab 8 Tage Lücke bis zum 15.5.?
Oder kann der Arbeitgeber mir nicht verwehren, die EZ ab dem 7.5. anzumelden, wenn ich dies mit dem nötigen Vorlauf mache?
Danke und freundliche Grüße
von
CajunShrimp
am 08.08.2022, 09:36
Antwort auf:
Elternzeit für 1. Kind nach 2. Kind - Überbrückung
Hallo,
kann taggenau genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2022
Antwort auf:
Elternzeit für 1. Kind nach 2. Kind - Überbrückung
Guten Morgen,
EZ kann tagegenau genommen werden. Du hast pro Kind 3 Jahre und darfst 2 oder 3 Abschnitte nehme (kommt auf den Geburtstag an).
von
sneram
am 08.08.2022, 10:45
Antwort auf:
Elternzeit für 1. Kind nach 2. Kind - Überbrückung
Jetzt muß ich mal doof nachfragen. Ich bin im Februar aus der Elternzeit raus gegangen und direkt in Mutterschutz. Ich hätte eigentlich 3 Jahre Elternzeit bei der großen, bin aber schwanger geworden. Ich könnte also rein Theoretisch die Elternzeit von Februar bis Juli nach der Elternzeit vom kleinen ( auch 3 Jahre)nehmen
von
brini83
am 09.08.2022, 11:02
Antwort auf:
Elternzeit für 1. Kind nach 2. Kind - Überbrückung
Ja wenn du die Elternzeit vom ersten Kind zum neuen Mutterschutz beendest hast. Dann bleibt dir die restliche Elternzeit. Du musst nur die Fristen beachten. Kind über 3 Jahre -- 13 wochen
Mitglied inaktiv - 09.08.2022, 11:18