Lilly050388
Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt: Kind 1 (geboren 01/20), 2 Jahre Elternzeit (bis 01/22), Elterngeld allerdings innerhalb eines Jahres ausgezahlt. Kind 2 kommt nun voraussichtlich im Juli 2021. Also innerhalb der Elternzeit, jedoch dann 7 Monate ohne Elterngeldbezug. Das würde ja bedeuten, dass diese 7 Monate mit 0 gerechnet werden und die restlichen mit dem normalen vollen Gehalt, korrekt? Gibt es eine Möglichkeit, diese 7 Monate zu "retten"? Durch eine selbständige Tätigkeit noch in diesem Jahr beispielsweise? Herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Hallo, geht schon, es muss aber auch eine nachweisliche und nachvollziehbare Selbständigkeit handelt, die sich auch steuerliche niederschlägt. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Vielleicht ist es noch nicht zu spät und du kannst dir den Januar noch halbiert auszahlen lassen, so dass der 13 Monat auch noch bei der Berechnung ausgeklammert wird. Wann beginnt der nächste Mutterschutz? Monate mit Mutterschutz werden bei der Berechnung ebenfalls ausgeklammert. Wenn er noch im Mai beginnt, würden nur die Monate bis April bei der Berechnung berücksichtigt, ansonsten einschließlich Mai. Dass du die Elternzeit einen Tag vor Mutterschutzbeginn beenden darfst um volle Mutterschutz Leistungen zu bekommen, weißt du? LG luvi
Dojii
Bei einer Selbstständigkeit, die erst nach Bekanntwerden der Schwangerschaft plötzlich gestartet wird und "rein zufällig" 7 Monate mit 0 EUR aus der Berechnung des neuen Elterngeldes verschwinden lässt, würde ich als Sachbearbeiter stutzig werden und das Thema zumindest mal auf Scheinselbstständigkeit überprüfen. Da wäre ich zumindest vorsichtig.
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