Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2. Kind während Elternzeit und EG Plus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld 2. Kind während Elternzeit und EG Plus

Mayleen87

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Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage, die mich etwas in der ganzen Planung beschäftigt und mir niemand so genau beantworten kann. Ich habe im Oktober 17 meinen Sohn bekommen und 3 Jahre Elternzeit beantragt, sowie EG Plus Auszahlung auf 22 Monate. Ich werde also im September 19 wieder Teilzeit arbeiten gehen, aber möchte vorher eigentlich noch ein Kind. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie viel Elterngeld ich bei dem zweiten Kind bekomme bzw. welche Monate berechnet werden. Ich plane (also wenn es überhaupt so planbar ist) das 2. Kind im Sommer 19 zu bekommen, sprich bevor ich wieder arbeiten gehe. Nun frage ich mich, ob die 12 Monate VOR der Geburt meines ersten Kindes genommen werden, da ich ja dann in der Zwischenzeit nicht gearbeitet habe und die Monate mit Elterngeld eigentlich übersprungen werden oder ob nur 1 Jahr Elterngeld übersprungen wird und ich dann von Oktober 18 - Sommer 19 die Monate 0€ habe und die restlichen 2/3/4 Monate von dem Einkommen vor dem ersten Kind nehme? Ich hoffe, das war soweit verständlich Die andere frage ob ich die Elternzeit dann vor dem Mutterschutz abbrechen kann, hab ich schon herausgefunden. Und das restliche Elterngeld plus wird mir dann ausbezahlt. Für mich ist nur wichtig wie das Elterngeld berechnet wird. Die Elterngeldstelle war mir dabei keine Hilfe und sagt lediglich „für in der Zukunft liegende Ereignisse können keine rechtsverbindlichen Auskünfte gegeben werden. Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Bestimmungen errechnet sich das Elterngeld grundsätzlich aufgrund des Erwerbseinkommens 12 Monate vor Geburt des Kindes bzw. vor Beginn des Mutterschutzes.“ Demnach denke ich werden die 12 Monate vor meinen ersten Kind berechnet, es sei denn es kommt nach September 19 zur Welt... richtig? Vielen Dank vorab und entschuldigen Sie dieses lange schreiben aber es ist einfach so kompliziert. Mayleen Wenks


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden 2. Das EG berechnet sich nach dem Verdienst der letzten 12 Mo. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Also das dir diese Frage so richtig niemand beantworten kann, mag ich nicht glauben. Du brauchst hier nur etwas quer lesen, diese Frage kommt nahezu (fast) jeden Tag. Der Rehe nach: Wie lange du EZ hast ist für das neue EG völlig egal - spielt keinerlei Rolle. EZ bedeutet einfach nur das dein Ag sich verpflichtet dir deinen eigentlichen Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren freizuhalten - eine Übereinkunft also zwischen dir und dem AG - und mehr im Grunde genommen nicht. Für das neue EG ist genau wie beim ersten maßgeblich was du in der zeit vorher verdient hast. Wenn nichts verdient wird, weil du in der EZ nicht arbeitest, gelten die Monate als 0 € für das neue EG. Arbeitest du innerhalb der EZ in TZ bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung woanders, dann ist das Einkommen relevant für das EG - es erhöht das neue EG also. DAS !!! was Einfluß auf das neue EG hat, ist aber der Zeitraum wie lange du das erste Mal EG bekommen hast. Und da gilt, bei normalen EG werden bis zu 12 Monate ausgeklammert und durch vorherige Zeiten (also von vor dem ersten Kind) ersetzt, bei EG Plus bis zu 14 Monate höchstens. Auch dann wenn du 22 Monate EG Plus bezogen hast. Ganz deutlich also - da du EG Plus bekommst - jeden Monat den du nach dm 14ten Lebensmonat kein Einkommen hast, gehen mit 0 € in die Berechnung für das neue EG. Solltest du ab dann - wegen neuen EG - in TZ innerhalb der EZ arbeiten - dann empfehle ich dir dringend das EG Plus in normales Eg zu wandeln - weil jegliches Einkommen dann zu einer Kürzung beim EG führt. Und es hat für dich nicht wirklich Mehrwert länger wie 14 Monate EG zu beziehen. EG Plus macht nur in wenigen Fällen Sinn, dann zB wenn man sonst nicht krankenversichert ist. Oder wenn man bereits schon im ersten Jahr wieder arbeiten will. Und ja, EZ auf jeden Fall zum neuen Mutterschutz beenden und WICHTIG - solltest du dann noch EG bekommen unbedingt vorher auszahlen lassen. Es ist sonst futsch, weil du kannst nicht Mutterschutz in VZ nehmen wenn du gleichzeitig für EG und EG Plus nicht mehr wie 30 Std "arbeiten" darfst. Das es Mutterschutz ist, ist ohne Belang, das wird gewertet wie normale VZ-Beschäftigung. Statt das Kind 2 im Sommer 19 kommt, solltest Du um wirklich das gleiche EG wie beim ersten zu bekommen bzw sogar etwas mehr evtl wegen Geschwisterbonus mindestens kurz nach Jahreswechsel wieder in Mutterschutz sein. Kommt Kind2 später, wird es weniger. Kommt Kind2 erst zur Welt wenn Kind1 schon seinen zweiten Geburtstag hast, kannst du mit Mindestsatz von 300 € rechnen - plus Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag feuert. oder du gehst vorher in TZ innerhalb der EZ arbeiten.


Mayleen87

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Hallo Frau Bader, das hatte ich schon heraus gefunden. Zählt denn mein Elterngeld als Verdienst? Des Öfteren habe ich jetzt gehört, dass bei Elterngeld Plus 14 Monate ausgeklammert werden. Stimmt das so? Ich bin davon etwas enttäuscht, da wird man bestraft, wenn man länger für sein Kind zuhause bleibt


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