lyla2009
Hallo Frau Bader, im Internet habe ich gelesen, wen sich die Elternzeit von zwei Kindern überschneidet, dass man dann erst die Elternzeit des ersten Kindes aufbrauchen sollte. Aber erhält man dann für das zweite Kind überhaupt Elterngeld, wenn noch die Elternzeit des ersten Kindes läuft? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Hallo, das sehe ich nicht so. Vielmehr sollte man die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes abbrechen, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man bekommt auf keinem Fall dann das volle Mutterschaftsgeld - denn das gibt es nur wenn man sich eben nicht in Elternzeit befindet. Heißt also, will Frau das volle Mutterschaftsgeld beim 2ten Kind wie beim ersten, dann MUSS sie die laufende Elternzeit unterbrechen. Sonst gibt es nur im Fall der Fälle den KK-Anteil. Zudem verschenkt man Elternzeit. Immerhin können die Eltern deren Kinder ab dem 01.08.2015 geboren worden sind bis zu 2 Jahre aufsparen.
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