Glückskind2017
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage. Ich arbeite nach der Geburt meines ersten Kindes wieder Teilzeit in Elternzeit. Mein Chef konnte mir hier nur 26 Stunden anstatt 30 anbieten. Ich frage mich nun, wie sich das Elterngeld für die zweite Schwangerschaft bemisst? Ich weiß, dass nach der 12-monatigen Elterngeldzahlung alle Monate, die ich wieder gearbeitet habe angerechnet werden (ansonsten werden die Monate vor der Elternzeit genommen). Allerdings konnte ich ja per se nicht mehr verdienen und somit mein Nettoverdienst aufbessern, da es mein Chef nicht gewährt. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass sie für das zweite Kind dasselbe Elterngeld wie für das erste Kind bekommen hat, obwohl Sie 11 Monate Teilzeit in Elternzeit gegangen ist (Hatte Widerspruch eingelegt). Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Hallo, Leider ist dies nicht so. Entscheidend sind die tatsächlichen Löhne. Was mit Ihrer Bekannten war, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst die 12 monate vor geburt angerechnet. wenn du eben nur tz arbeitest, dann nur tz. ich habe gar nicht gearbeitet und daher nur mindestsatz bekommen. das gleiche elterngeld wie beim 1 kind bekommt man wenn man ratz fatz wieder schwanger wird und die kinder ein jahr auseinander sind...du kannst ja die vier fehlenden stunden mit zustimmung des AG woanders arbeiten...dann hast du 30
Felica
Hat deine Bekannte evtl noch eine Selbstständigkeit angegeben? Sonst nicht möglich. Nicht wenn EG-Monate vom ersten Kind bei ihr keine Berücksichtigung mehr gefunden haben. Vielleicht hat sie nebenbei Tupper, Avon, Thermomix oder sonstwas in diese Richtung vertrieben. Das würde dann unter Selbstständigkeit laufen und damit würde ein anderer Zeitraum gelten. Machen ja nicht wenige wenn sie in EZ sind so nebenbei.
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