Glückskind2017
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage. Ich arbeite nach der Geburt meines ersten Kindes wieder Teilzeit in Elternzeit. Mein Chef konnte mir hier nur 26 Stunden anstatt 30 anbieten. Ich frage mich nun, wie sich das Elterngeld für die zweite Schwangerschaft bemisst? Ich weiß, dass nach der 12-monatigen Elterngeldzahlung alle Monate, die ich wieder gearbeitet habe angerechnet werden (ansonsten werden die Monate vor der Elternzeit genommen). Allerdings konnte ich ja per se nicht mehr verdienen und somit mein Nettoverdienst aufbessern, da es mein Chef nicht gewährt. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass sie für das zweite Kind dasselbe Elterngeld wie für das erste Kind bekommen hat, obwohl Sie 11 Monate Teilzeit in Elternzeit gegangen ist (Hatte Widerspruch eingelegt). Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Hallo, Leider ist dies nicht so. Entscheidend sind die tatsächlichen Löhne. Was mit Ihrer Bekannten war, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst die 12 monate vor geburt angerechnet. wenn du eben nur tz arbeitest, dann nur tz. ich habe gar nicht gearbeitet und daher nur mindestsatz bekommen. das gleiche elterngeld wie beim 1 kind bekommt man wenn man ratz fatz wieder schwanger wird und die kinder ein jahr auseinander sind...du kannst ja die vier fehlenden stunden mit zustimmung des AG woanders arbeiten...dann hast du 30
Felica
Hat deine Bekannte evtl noch eine Selbstständigkeit angegeben? Sonst nicht möglich. Nicht wenn EG-Monate vom ersten Kind bei ihr keine Berücksichtigung mehr gefunden haben. Vielleicht hat sie nebenbei Tupper, Avon, Thermomix oder sonstwas in diese Richtung vertrieben. Das würde dann unter Selbstständigkeit laufen und damit würde ein anderer Zeitraum gelten. Machen ja nicht wenige wenn sie in EZ sind so nebenbei.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, mein Sohn ist aktuell 6 Jahre alt. Ich hatte nach der Geburt 14 Monate Elternzeit/Elterngeld. Nun möchte ich meine Vollzeitstelle (neuer Arbeitgeber seit 2 Jahren, öffentlicher Dienst) auf 30 Stunden reduzieren und diese als Elternzeit deklarieren. Meine Fragen: 1. Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Wie lange? Was muss ich be ...
Hallo Frau Bader, im Februar diesen Jahres kam unsere Tochter zur Welt. Elternzeit hab ich für 1 Jahr beantragt. Ab Mai habe ich im Homeoffice 15h/pro Woche gearbeitet. Ab Februar 2016 nach Ende der Elternzeit wollte ich 30h/pro Woche arbeiten. Jetzt bin ich aktuell wieder schwanger und unser 2. Kind wird im Juni 2016 zur Welt kommen. Ich hab ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr