Spanda888
Guten Tag Frau Bader , Mein Sohn ist 15 Monate alt, Ich beziehe Elterngeld bis einschließlich November diesen Jahres. Die elternzeit bei meinem Arbeitgeber läuft noch bis Januar 2025. Wenn ich nun zum 2. mal schwanger werden würde, würde mein Mutterschutz erst beginnen ,wenn ich zwar noch in elternzeit bin,aber die Auszahlung des Elterngeldes wäre ja sicher schon beendet. Woher würde ich also ab Dezember Geld beziehen können, wenn ich nun schwanger wäre. Ich arbeite in einem sozialen Bereich in welchem mir vom Betriebsarzt ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde ( erstes kind),was bei der 2. Schwangerschaft auch wieder der Fall sein würde. Vielen Dank für ihre Hilfe! Liebe Grüße Dorothea L.
Hallo, 1. Ein BV spielt in der EZ keine Rolle 2. Die Frage der Regelung der Finanzen hat doch nichts mit der Schwangerschaft zu tun, das Problem besteht doch sowieso. Liebe Grüße NB
WonderWoman
woher würdest du denn geld beziehen wenn du NICHT schwanger werden würdest?
Andrea6
"Woher würde ich also ab Dezember Geld beziehen können, wenn ich nun schwanger wäre" - genauso wie unschwanger: solange du in unbezahlter Elternzeit bist und nicht arbeitest von niemandem. Dein Mann ist dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, Wenn das Geld nicht reicht kann man unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld etc. beantragen.
User-1736455377
Du könntest TZ in EZ beantragen - sofern euer Kind denn betreut ist/wäre für diese Zeit. Ansonsten wäre erst mal der Vater für euch finanziell verantwortlich. Ein BV bei einer möglichen neuen Schwangerschaft ginge auch nur, wenn euer Kind dann entsprechend deines Vertrages auch betreut ist -du also tatsächlich auch arbeitsfähig bist. Aber ihr müsst euch doch eh Gedanken darüber gemacht haben, wie ihr die 2 Monate bis zum Ende der EZ finanziell überbrücken könnt?
MamaausM2
Ähmmmm... Was war dein/euer Plan ab Dez. 23.... Dann gibt es bis 2025 auch kein Geld?
Dojii
Da du bis Januar 2025 (bzw. bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes, falls dieser früher beginnt) in Elternzeit bist, hast du keinen Anspruch auf Lohnzahlungen. Du bist also (wie nach Geburt deines Sohnes vermutlich geplant) bis dahin unbezahlt zuhause.
Spanda888
Richtig,ich würde aber im Dezember wieder arbeiten gehen. Ich habe nur die 3 Jahre vorsorglich erstmal beim Arbeitgeber beantragt. früher wieder kommen darf ich nämlich gerne. ;-) War jetzt nur aus aktuellem Anlass mal die Überlegung was wäre wenn. Würde der Mutterschutz früher als Dezember greifen wäre alles kein Problem.würde er nur jetzt nicht tun. Und arbeiten dürfte ich schwanger aber eben nicht bei meinem Arbeitgeber.
Dojii
Es ist rechtlich nicht erlaubt eine laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um dann ein Beschäftigungsverbot zu nutzen (das vom Sozialsystem bezahlt wird). Das wäre Betrug. Dein Arbeitgeber darf deine Elternzeit also nicht verkürzen, wenn er weiß, dass er dir dann ein BV geben muss. Tut er es doch, bleib er auf allen Kosten sitzen und das wird er eher nicht wollen. Von daher glaube ich nicht, dass er deine frühzeitige Beendigung gestattet. Durch deine vorsorgliche Anmeldung für 3 Jahre hast du dir das rechtlich verbaut.
Dojii
Zu früh abgeschickt: Die einzige Möglichkeit wäre tatsächlich noch nicht schwanger zu sein, wenn du die Elternzeit beendest und erst einmal in TZ arbeiten gehen. Wenn du dann schwanger wirst und ein BV bekommst, ist das Ganze rechtlich sauber.
Neverland
Warum hast du dann nicht 2 Jahre EZ eingereicht? Kann man doch ohne Zustimmung des AG verlängern. Wenn man flexibel bleiben will. Dein AG kann übrigens auch sage , er gibt dir kein BV und gibt dir Ersatzarbeit. Was machst du dann? Wenn Du bis zum neuen Mutterschutz nicht arbeitest, könnte es nur Mindestsatz beim EG geben. Es werden nur bis zu 14 Monate EG ausgeklammert, plus der Mutterschutz. Deine EZ dagegen nicht, da arbeiten in der EZ erlaubt ist. Wenn euer Einkommen nicht ausreicht damit du dir die 3 Jahre EZ leisten kannst, könnt ihr prüfen lassen ob Wohngeld oder Bürgergeld möglich.
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