Claudia2409
Hallo Frau Bader, meine reguläre Elternzeit geht bis zum 10.07.2023 (1 Jahr). Im April sagte mir mein Arbeitgeber, dass er mich nach meiner Elternzeit nicht wieder beschäftigen kann. Ich habe mich da schon nach etwas Neuem umgeguckt und konnte eine neue Stelle mit 30 Stunden am 02.05. anfangen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Aufhebungsvertrag vereinbart um für den neuen Job "frei" zu sein. Allerdings gefällt mir die neue Stelle nicht (extremer Druck ab dem ersten Tag, ich werde nicht angelernt und herablassende Sprüche, ob ich nichts könne usw). Außerdem kommt mein Sohn mit 9 Monaten gefühlt noch nicht so gut mit der neuen Situation klar, da ich jeden Tag 6,5 Stunden arbeiten muss und ich erst gegen 15 Uhr wieder bei ihm bin (von der Oma abholen, 40 Minuten Fahrt). Ich bin einfach extrem unglücklich mit der Situation und ich habe schnell gemerkt, dass ich es bereue. Wenn ich jetzt kündige, habe ich ein Recht auf das bisherige Elterngeld bis zum Ende der Elternzeit? Ich habe auch schon Aussicht auf eine 22,5 Stunden Stelle ab dem 10. Juli. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Claudia
Hallo, ja, das ist kein Problem. Liebe Grüße NB
Neverland
Ja. Dir wird aber bereits jetzt das EG gekürzt wenn du Basis-EG beziehst. Besser wäre es gewesen EG plus zu nehmen. Und ohne AG keine EZ. Dein neuer AG ist nicht an die EZ-Vereinbarung bei dem alten AG gebunden. Sollte es auch mit dem.neuen nicht klappen, hättest du darüber hinaus ein Problem mit der Krankenversicherung sofern es beim Arbeitsamt eine Sperre gibt wegen deiner Kündigung.
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