Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich teilweise noch in Elternzeit war?

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich teilweise noch in Elternzeit war?

Muffinfaun

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Hallo, ich erwarte mein 2. Kind und mache mir nun Gedanken über das Elterngeld. Ich gehe vor der Geburt noch 6 Monate arbeiten. Davor war ich noch in der Elternzeit von meinem 1. Kind. Jedoch habe ich da schon kein Elterngeld mehr erhalten. Die Elternzeit von meinem 1. Kind Betrug 25 Monate in denen ich das Basiselterngeld, also die 12 Monate erhalten habe. Meine Frage ist nun, welche Monate als Zeitraum berechnet werden. Wird mein Gehalt vor der ersten Geburt noch mit angerechnet? Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen Jennifer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend für das Elterngeld sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Wie beim ersten Kind sind die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Das du in Elternzeit warst, ist auch nicht relevant. Es zählt nur das Einkommen der sechs Monate vor Geburt. Vom ersten Kind ist nix mehr relevant. Dazu liegen die beiden Kinder zu weit auseinander


Neverland

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Auch die 12 Monate vor Geburt. Elternzeit ist egal. Waa du ausklammern lassen kannst sind due Monate wi du Mutterschaftsgeld bezogen hast und die ersten 14 Monate EG. EZ ab dem 15ten Monat bedeutet 0 € beim EG, wwnn du da nicht gearbeitet hast.


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