Frage: 2. Kind kurz nach Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, mein Sohn ist im 03/21 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun bin ich frisch mit meinem 2. Kind schwanger und mache mir schon so einige Gedanken um auch besser planen zu können/vorbereitet zu sein. Nach der aktuellen Elternzeit, würde ich nur knapp 1 Monat arbeiten bis zum Mutterschutz mit meinem 2. Kind. Wie ist das alles gesetzlich geregelt? Steht mir der Mutterschutz ganz normal zu? Erhalte ich trotzdem Elterngeld (falls ja wie wird das in meinem Fall berechnet)? Zudem war meine 1. Schwangerschaft komplikationsreich und ich hatte ein komplettes Beschäftigungsverbot. Diese Schwangerschaft wurde auch schon als Risikoschwangerschaft eingestuft und es ist nicht ausgeschlossen, dass ich auch ein Beschäftigungsverbot erhalte und garnicht arbeiten kann zwischen Ende der Elternzeit und Mutterschutz. Wie würde die Sachlage dann in so einer Situation aussehen? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und liebe Grüße Barbara

von Babsi_89 am 03.10.2023, 23:51



Antwort auf: 2. Kind kurz nach Elternzeit

Hallo, 1. Sollten Sie ein BV bekommen, bekommen Sie den vollen Lohn. 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2023



Antwort auf: 2. Kind kurz nach Elternzeit

Klar steht dir Mutterschaftsgeld zu. Laut dem dann aktuellen Vertrag. Elterngeld gibt es nur den Mindestsatz von 300€, weil du ja nicht arbeiten warst. Während der lfd Elternzeit steht dir kein Beschäftigungsverbot zu, wenn du nicht arbeitest. Den Monat nach ez dann schon.

von MamaausM2 am 04.10.2023, 08:10



Antwort auf: 2. Kind kurz nach Elternzeit

Danke schon einmal für die Rückmeldung. :) Ich habe gerade nachgeschaut. Ich habe auch noch über 20 Tage Urlaub übrig. Muss ich diesen vorab verbrauchen oder kann ich diesen auch nach der 2. Elternzeit in Anspruch nehmen?

von Babsi_89 am 04.10.2023, 10:06



Antwort auf: 2. Kind kurz nach Elternzeit

Die können nach der Elternzeit verbraucht werden. AG muss aber zustimmen

von MamaausM2 am 04.10.2023, 10:09



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...