Guten Abend Frau Bader,
mein Sohn ist im 03/21 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun bin ich frisch mit meinem 2. Kind schwanger und mache mir schon so einige Gedanken um auch besser planen zu können/vorbereitet zu sein.
Nach der aktuellen Elternzeit, würde ich nur knapp 1 Monat arbeiten bis zum Mutterschutz mit meinem 2. Kind.
Wie ist das alles gesetzlich geregelt?
Steht mir der Mutterschutz ganz normal zu? Erhalte ich trotzdem Elterngeld (falls ja wie wird das in meinem Fall berechnet)? Zudem war meine 1. Schwangerschaft komplikationsreich und ich hatte ein komplettes Beschäftigungsverbot. Diese Schwangerschaft wurde auch schon als Risikoschwangerschaft eingestuft und es ist nicht ausgeschlossen, dass ich auch ein Beschäftigungsverbot erhalte und garnicht arbeiten kann zwischen Ende der Elternzeit und Mutterschutz. Wie würde die Sachlage dann in so einer Situation aussehen? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Barbara
von
Babsi_89
am 03.10.2023, 23:51
Antwort auf:
2. Kind kurz nach Elternzeit
Hallo,
1. Sollten Sie ein BV bekommen, bekommen Sie den vollen Lohn.
2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2023
Antwort auf:
2. Kind kurz nach Elternzeit
Klar steht dir Mutterschaftsgeld zu. Laut dem dann aktuellen Vertrag.
Elterngeld gibt es nur den Mindestsatz von 300€, weil du ja nicht arbeiten warst.
Während der lfd Elternzeit steht dir kein Beschäftigungsverbot zu, wenn du nicht arbeitest. Den Monat nach ez dann schon.
von
MamaausM2
am 04.10.2023, 08:10
Antwort auf:
2. Kind kurz nach Elternzeit
Danke schon einmal für die Rückmeldung. :)
Ich habe gerade nachgeschaut. Ich habe auch noch über 20 Tage Urlaub übrig. Muss ich diesen vorab verbrauchen oder kann ich diesen auch nach der 2. Elternzeit in Anspruch nehmen?
von
Babsi_89
am 04.10.2023, 10:06
Antwort auf:
2. Kind kurz nach Elternzeit
Die können nach der Elternzeit verbraucht werden. AG muss aber zustimmen
von
MamaausM2
am 04.10.2023, 10:09