Hallo Frau Bader
Im Oktober 2014 habe ich erfahren das ich schwanger bin. Im gleichen Monat bin ich so erkrankt das ich daraufhin ein beschäftigungsverbot bekommen habe.
Meine Frage ist ob mir der komplette Urlaub aus dieser Zeit zusteht wenn ich wieder dieses Jahr im Sommer ( Juni 2016) arbeiten gehe ?? Gibt es ein Gesetz dafür? Wo kann ich schriftlich was darüber bekommen? Schon einmal vielen Dank .
Linda
von
linda-finlex
am 12.01.2016, 13:29
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot steht mir der Urlaub bei wieder Einstieg zu?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2016