Hallo, Ich befinde mich seit der 5. SSW in einem Beschäftigungsverbot. Ich bin bei einer Leihfirma eingestellt und habe einen Grundlohn und für den Einsatz eine Zulage. Ich habe bei dem Einsatz gearbeitet, bevor ich ein BV bekommen habe. Nun will meln Arbeitgeber mir de Zulage streichen, da der Kunde mich da rausgenommen hat, da ich Ausfalle. Dürfen die das ? Mir enstehen dadurch Einbußen von 200-400€ netto
von Jessica22 am 17.01.2018, 11:51