Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können uns unsere Frage beantworten! Meine Freundin arbeitet zurzeit Hauptberuflich in einer Arztpraxis als MFA. (38,5 Stunden pro Woche) Darüber hinaus geht sie noch einer Tätigkeit als Verkäuferin in einer Bäckerei nach. Diese Stelle übt sie als 450 Euro Kraft aus. (ca. 17 Stunden pro Woche) Derzeit ist sie in der achten Woche schwanger. In dem Mutterschutzgesetz haben wir gelesen, dass sozusagen max. 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf und nach einer bestimmten Uhrzeit auch dies nicht mehr gemacht werden DARF. Nun zu meinen Fragen: Handelt es sich bei dem Gesetz um "kann"-Vorschriften, sodass meine Freundin selber beurteilen darf was sie möchte und was nicht? Und wie würde sich das spätere Elterngeld berechnen wenn sie zu Hause bleibt. Werden hierfür beide Jobs berücksichtigt und falls ja, von welchem Zeitraum aus gesehen? Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen können, denn wir wissen derzeit nicht wo wir die Informationen herbekommen könnten. Daher schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe! Grüße aus dem Münsterland!
von UnserMikey am 20.03.2014, 13:33