Wonach richtet sich der Anspruch auf Elterngeld - aktuell zwei Jobs

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wonach richtet sich der Anspruch auf Elterngeld - aktuell zwei Jobs

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können uns unsere Frage beantworten! Meine Freundin arbeitet zurzeit Hauptberuflich in einer Arztpraxis als MFA. (38,5 Stunden pro Woche) Darüber hinaus geht sie noch einer Tätigkeit als Verkäuferin in einer Bäckerei nach. Diese Stelle übt sie als 450 Euro Kraft aus. (ca. 17 Stunden pro Woche) Derzeit ist sie in der achten Woche schwanger. In dem Mutterschutzgesetz haben wir gelesen, dass sozusagen max. 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf und nach einer bestimmten Uhrzeit auch dies nicht mehr gemacht werden DARF. Nun zu meinen Fragen: Handelt es sich bei dem Gesetz um "kann"-Vorschriften, sodass meine Freundin selber beurteilen darf was sie möchte und was nicht? Und wie würde sich das spätere Elterngeld berechnen wenn sie zu Hause bleibt. Werden hierfür beide Jobs berücksichtigt und falls ja, von welchem Zeitraum aus gesehen? Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen können, denn wir wissen derzeit nicht wo wir die Informationen herbekommen könnten. Daher schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe! Grüße aus dem Münsterland!

von UnserMikey am 20.03.2014, 13:33



Antwort auf: Wonach richtet sich der Anspruch auf Elterngeld - aktuell zwei Jobs

Hallo, das heißt, sie arbeitet an 7 Tagen die Woche im Schnitt 8 Stunden? Das kann ich kaum glauben. Es dürfte pro AG sein. Sie hat sich das mit den im Prinzip insgesamt 1 1/2 Strellen ja selber ausgesucht. Für das EG werden beide Stellen addiert. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2014



Antwort auf: Wonach richtet sich der Anspruch auf Elterngeld - aktuell zwei Jobs

Nein, zumindest bei den Arbeitszeiten handelt es sich nicht um kann Vorschriften. Bei den Stunden ist es etwas anders weil es sich um zwei Jobs handelt. Keiner der AG darf Überstunden anordnen oder dulden, das zwei Jobs gemacht werden liegt ja allein bei Deiner Freundin. Für das EG zählen beide Einkommen wenn im EG Bezug nicht gearbeitet wird. Relevant sind die letzten 12 Monate vor der Entbindung (mut een üblichen Ausnahmen). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 21.03.2014, 09:46



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