Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird bei einem Beschäftigungsverbot auch Abwesenheitsgeld/Spesen mit berücksich?

Frage: Wird bei einem Beschäftigungsverbot auch Abwesenheitsgeld/Spesen mit berücksich?

Pucky87

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Guten Morgen Frau Bader, ich bin Flugbegleiterin und befinde mich im Beschäftigungsverbot. Unser Gehalt setzt sich zusammen aus Grundgehalt, Flugzulagen und Abwesenheitsgeld. Ich habe den Arbeitgeber gewechselt und musste direkt nach einem Monat ins Beschäftigungsverbot. Wie verhält sich jetzt die Berechnung meines Gehaltes? Wird das Abwesenheitsgeld mitgerechnet oder nur mein monatliches Grundgehalt? Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich habe nicht verstanden, ob sich die Flugzulagen und das Abwesenheitsgeld auf den alten oder den neuen Arbeitgeber beziehen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es dabei um den neuen Arbeitgeber geht. die Flugzulagen sind zu zahlen, beim Abwesenheit Geld sehe ich es etwas anders, denn Sie sind ja tatsächlich nicht abwesend. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Abwesenheitsgeld entfällt doch, wenn du nicht mehr von zu Hause abwesend bist, weil du das Beschäftigungsverbot hast. Maßgeblich ist natürlich das, was im neuen Arbeitsvertrag als Gehalt vereinbart wurde, nicht das vorige Gehalt.


Mitglied inaktiv

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flugzulage und abwesenheitsgeld fallen weg. bei dem minigrundgehalt ist das ein erheblicher einschnitt.


Pucky87

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Aber man bekommt doch eigentlich das Gehalt was man vorher bekommen hat. Wenn ich jetzt zum Beispiel für den Monat März 2000€ netto bekommen habe, wo natürlich Grundgehalt, Flugzulagen, Spesen, Provision etc mit drin sind, müsste ich ja eigentlich 2000€ weiterhin bekommen oder sehe ich das falsch?


Mitglied inaktiv

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aber du fliegst weder, noch bist du abwesend, noch bekommst du durch aktiven mitverkauf bvk-provision! bei mir ist das alles schon sehr lange her, aber ich denke nicht, dass sich was geändert hat (ausser den grundgehältern!) eine nachtkrankenschwester darf ja in der schwangerschaft auch nicht nachts arbeiten, da fallen dann die nachtzuschläge auch weg. theoretisch darf dir kein nachteil durch schwangerschaft entstehen, aber wenn die voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, warum solltest du das bekommen? bei uns gab es damals einige, die länger geflogen sind, damit sie eben keine enormen gehaltseinbussen haben. muss man selbst entscheiden und abwägen. ich bin bis zur 12.woche geflogen, hab mir aber die seele aus dem leib gespieben.


malini

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Nachzuahmen fallen nicht ersatzlos weg, da wird der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft gezahlt. Allerdings müssen die Zulagen dann versteuert werden.


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