Liebe Frau Bader, folgende Ausgangssituation möchte ich vorwegstellen : - 1. Kind im Dez 2016 geboren - Elternzeit bis Ende Februar 2018 in Anspruch genommen (letzten 3 Monate ohne Elterngeld-Zahlung) - individuelles Berufsverbot ab 1. März 2018 erhalten - Wechsel der Lohnsteuerklasse von 4/4 auf 3/5 zum Februar 2018 - 2. Kind erwartet für Anfang August 2018 Nun hat meine Frau Ihre erste Lohnabrechnung erhalten. Hier wurde Ihre Bruttogehalt mit der Lohnsteuerklasse 5 versteuert. Ist dies korrekt? Im Internet hatten wir recherchiert und eigentlich verstanden, dass hier das Durchschnitts-Netto der letzten 3 Monate herangezogen wird, in unserem Fall also vor der ersten Schwangerschaft. Würde ein erneuter Steuerklassenwechsel zB auf 4/4 möglich sein, oder ist das Gehalt mit der ersten Zahlung nun festgelegt? Über eine kurze Rückmeldung würden wir uns sehr freuen. Viele Grüße
von sven6321 am 15.04.2018, 23:54