Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot versteuert?

Frage: Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot versteuert?

sven6321

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Liebe Frau Bader, folgende Ausgangssituation möchte ich vorwegstellen : - 1. Kind im Dez 2016 geboren - Elternzeit bis Ende Februar 2018 in Anspruch genommen (letzten 3 Monate ohne Elterngeld-Zahlung) - individuelles Berufsverbot ab 1. März 2018 erhalten - Wechsel der Lohnsteuerklasse von 4/4 auf 3/5 zum Februar 2018 - 2. Kind erwartet für Anfang August 2018 Nun hat meine Frau Ihre erste Lohnabrechnung erhalten. Hier wurde Ihre Bruttogehalt mit der Lohnsteuerklasse 5 versteuert. Ist dies korrekt? Im Internet hatten wir recherchiert und eigentlich verstanden, dass hier das Durchschnitts-Netto der letzten 3 Monate herangezogen wird, in unserem Fall also vor der ersten Schwangerschaft. Würde ein erneuter Steuerklassenwechsel zB auf 4/4 möglich sein, oder ist das Gehalt mit der ersten Zahlung nun festgelegt? Über eine kurze Rückmeldung würden wir uns sehr freuen. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie hat die Lohnsteuerklasse 5 und der Mutterschaftslohn wird auch so versteuert. Das ist korrekt. Ein Wechsel wird nicht so einfach möglich sein. Sie verringern dadurch das EG. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Im Beschäftigungsverbot erhält man das Entgelt, was man auch ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. D.h. wenn aktuell die Steuerklasse 5 gültig ist, dann muss das Gehalt auch so versteuert werden. Würde ab nächstem Monat beispielsweise Steuerklasse 4 gültig sein, würde das Gehalt (egal ob BV oder nicht) auch entsprechend versteuert werden. Allerdings kann man, meines Wissens nach, nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln.


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