Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie sicher ist Arbeitsplatzwechsel während der Schwangerschaft?

Frage: Wie sicher ist Arbeitsplatzwechsel während der Schwangerschaft?

Yumanji

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Liebe Frau Bader, ich bin 18+0 schwanger und stehe vor einem Arbeitsplatzwechsel. Es ist die gleiche Firma bzw das Franchise Unternehmen und ich werde quasi intern wechseln, jedoch muss ich bei meinem alten Arbeitgeber kündigen und es wird ein neuer Vertrag in der neuen Firma aufgesetzt. Mein zukünftiger Arbeitgeber hatte mir versichert, dass die Schwangerschaft kein Hinderniss für ihn ist und er sobald ich nicht mehr kann bzw einer von uns beiden merkt, dass ich nicht mehr kann (ich arbeite in der Systemgastronimie als Kellnerin vollzeit), er mir ein Beschäftigungsverbot auspricht. Meine Frage nun ist bzw meine Bedenken, ich werde dort vor dem Mutterschutz nicht lange angestellt sein, deshalb frage ich mich bekomme ich im Falle eines Beschäftigungsverbotes auch tatsächlich mein Geld? Und wer zahlt mein Elterngeld und das weitere Gehalt? Habe ich die tatsächliche Sicherheit, dass mein neuer Arbeitgeber zahlt? Oder gehe ich damit Risiken ein? Vielen lieben Dank MFG Yumanji


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist möglich, ich würde aber erst den neuen Vertrag unterzeichnen u dann den alten Vertrag beenden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Der Wechsel ist möglich. Ich würde aber erst dann kündigen, wenn ich den neuen Vertrag unterzeichnet in der Tasche habe. Diese Aussage jedoch ist merkwürdig: ".... und er sobald ich nicht mehr kann bzw einer von uns beiden merkt, dass ich nicht mehr kann (ich arbeite in der Systemgastronimie als Kellnerin vollzeit), er mir ein Beschäftigungsverbot auspricht." Dein Chef kann dir kein Beschäftigungsverbot deswegen aussprechen, weil dich die Arbeit überfordert. Er kann dir nur eins aussprechen, wenn das MuSchG es der Arbeitsbedingungen wegen erfordert. Das wäre dann aber nicht nach Belieben, sondern von Anfang an oder der Nachtarbeit wegen ab dem 5. Monat. Was er dir da angeboten hat, hat keine Rechtsgrundlage. Aufgrund von körperlichen Einschränkungen kann nur ein Arzt (Frauenarzt) ein BV aussprechen, wenn es erforderlich ist und der Arzt das im eigenen Ermessen so entscheidet.


Yumanji

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! MFG


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